Am Mittwochabend (4. Oktober) hat eine Bundespolizeistreife am Hauptbahnhof Regensburg einen 14-Jährigen mit einem Teleskopschlagstock erwischt. Im Anschluss haben die Beamten den deutschen Jungen an eine Betreuerin übergeben. Die Bundespolizei warnt Jugendliche vor der trügerischen Sicherheit einer Schutzbewaffnung.

Gegen 19:00 Uhr kontrollierte eine Bundespolizeistreife einen 14-Jährigen an einem Nebeneingang zum Bahnhof Regensburg. Nach der Ansprache durch die Polizisten rückte er einen Teleskopschlagstock heraus, den er in der Hosentasche stecken hatte. Eigenen Angaben zufolge hatte er Angst und führte den Teleskopschlagstock deshalb zur Selbstverteidigung mit sich.


Da das Führen dieser Waffe in der Öffentlichkeit verboten ist, stellten die Beamten den Schlagstock sicher. Das Bundespolizeirevier Regensburg ermittelt wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz.

Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen übergaben die Beamten den Jungen an die Betreuerin einer Jugendschutzstelle, in der der 14-Jährige aktuell untergebracht ist.

Die Bundespolizei warnt in diesem Zusammenhang alle Jugendlichen und rät vom Mitführen jeglicher Waffen ab, denn Schutzbewaffnung ist eine trügerische Sicherheit. Auch zu Verteidigungszwecken sollten Waffen nicht mitgeführt werden.

Jede Waffe, auch wenn sie zur Selbstverteidigung mitgeführt wird, ist gefährlich, denn .

– sie kann die eigene Risikobereitschaft erhöhen und zur Gewalteskalation beitragen.

– Waffenträger vernachlässigen in der Regel deeskalierende Techniken und Kommunikationsstrategien, die zu einer Beruhigung der Situation beitragen können.

– Waffen erschweren Helfern und der Polizei zu erkennen, wer Täter und Opfer ist.

– die Waffe kann im ungünstigsten Fall abgenommen und gegen den Träger selbst eingesetzt werden.

– der Einsatz von Waffen führt schnell zu lebensbedrohlichen Verletzungen und kann erhebliche strafrechtliche und finanzielle Folgen haben.

– Schreckschusswaffen sind von echten Waffen häufig nicht zu unterscheiden, was schlimmstenfalls zum Schusswaffengebrauch durch die Polizei führen kann.

Für Deine Sicherheit beachte folgende Verhaltenshinweise:

– Weiche drohenden Konflikten aus und halte Abstand!

– Schaffe Öffentlichkeit, indem Du laut wirst!

– Machen umstehende Personen darauf aufmerksam, wenn Du Hilfe benötigst!

– Sieze die provozierende Person, damit Außenstehende erkennen, dass es sich um keine private Streitigkeit handelt!

– Informiere bei Gefahr die Polizei über die Notrufnummer 110.

– Sage als Zeuge aus, damit Straftaten aufgeklärt werden können!

Bericht der Bundespolizei Waldmünchen