Bericht des Landratsamtes Tirschenreuth / Bild: Symbolbild
Tirschenreuth. Aufgrund europarechtlicher Vorgaben müssen alle Führerscheine in der EU auf aktuelle Dokumente erneuert werden. In Deutschland soll der Umtausch gestaffelt nach Jahrgängen erfolgen.
Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass alle in der EU noch im Umlauf befindlichen Führerscheine ein einheitliches Muster erhalten, das insbesondere aktuelle Anforderungen an die Fälschungssicherheit erfüllt. Seit 2013 werden Führerscheine außerdem nur noch zeitlich begrenzt ausgestellt und müssen alle 15 Jahre erneuert werden.
Im Landkreis Tirschenreuth stehen aktuell noch über 5000 Papierführerscheine bis zum 19.01.2022 zum Pflichtumtausch an.
Dies betrifft die Jahrgänge 1953 – 1958.
Die weiteren Jahrgänge folgen gestaffelt in den Jahren darauf:
– 1959–1964: Umtausch bis spät. 19.01.2023.
– 1965–1970: bis 19.01.2024
– 1971 oder später: bis 19.01.2025
Jahrgänge mit Papierführerscheinen vor 1953 brauchen den Umtausch erst bis 2033 vorzunehmen. Bei Kartenführerscheinen, die nach dem 01.01.1999 ausgestellt worden sind, bestimmt sich die Frist nach dem Ausstellungsjahr, da hier bereits Scheckkartenführerscheine ausgegeben worden sind. Hier beginnen die Umtauschfristen erst 2026. Bitte beachten: Wer die Umtauschfrist versäumt, muss mit einem Verwarngeld rechnen.
Auch im Ausland kann es mit den alten Dokumenten zu Problemen kommen. Antragsstellung: Anträge können direkt bei den Gemeinden oder bei der Führerscheinstelle Tirschenreuth gestellt werden.
Mitzubringen ist: – Personalausweis (mit korrekter Wohnanschrift) oder Reisepass – Führerschein – Aktuelles biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm)
Gebühren: Die Gebühren für den Umtausch betragen 25,30 Euro. Wenn die Fahrberechtigung auch gleich verlängert werden soll, fallen insgesamt 38,80 Euro an.
Nach Antragstellung kann in der Regel nach 3–4 Wochen ein neuer Führerschein ausgehändigt werden.