Ein 44-Jähriger wollte am Grenzübergang Schafberg mit einem Volkswagen nach Tschechien ausreisen. Die Polizei stoppte ihn, weil am Fahrzeug die Kennzeichen eines anderen Autos angebracht waren.


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Foto: Symbolbild/KI

Kontrolle am Grenzübergang Schafberg

Am Samstag gegen 09:30 Uhr wollte ein 44-jähriger Mann aus Haidmühle den Grenzübergang Schafberg in Richtung Tschechien passieren. Der Mann ist tschechischer Staatsbürger und fuhr einen Volkswagen. Bei der Kontrolle prüften die Beamten die Fahrzeugpapiere und die angebrachten Kennzeichen.

Falsche Kennzeichen am Volkswagen entdeckt

Die Überprüfung ergab, dass die montierten Kennzeichen zwar gültig zugelassen waren, allerdings nicht für den Volkswagen. Sie gehörten tatsächlich zu einem Mercedes. Auf Nachfrage erklärte der 44-Jährige, er habe den Volkswagen an einen Händler in Tschechien verkauft und wollte das Fahrzeug ausführen. Um sich die Kosten für ein Kurzzeitkennzeichen zu sparen, habe er kurzerhand die Kennzeichen seines eigenen Mercedes an dem Volkswagen angebracht.

Zusammengesetzte Urkunde als Straftatbestand

Die Kombination aus einem Fahrzeug und zulassungsbestempelten Kennzeichen eines anderen Fahrzeugs gilt rechtlich als sogenannte zusammengesetzte Urkunde. Mit den falschen Kennzeichen täuschte der Mann eine gültige Zulassung des Volkswagens vor. Dieses Verhalten erfüllt den Tatbestand der Urkundenfälschung.

Strafverfahren eingeleitet, Verkauf dennoch möglich

Gegen den 44-Jährigen wurde ein Strafverfahren wegen Urkundenfälschung eingeleitet. Ihm droht nun eine empfindliche Geldstrafe. Die Weiterfahrt mit dem Volkswagen wurde ihm untersagt. Den geplanten Verkauf konnte er dennoch abschließen: Der tschechische Käufer holte den Pkw kurze Zeit später mit einem Anhänger am Ausreiseparkplatz ab.