Regensburg (RL).  Sport- und Schützenvereine aufgepasst: Die Anträge auf Gewährung der Vereinspauschale 2021 („Übungsleiterzuschüsse“) müssen bis spätestens 01. März 2021 beim Landratsamt Regensburg eingegangen sein. Verspätet abgegebene Anträge können aufgrund der gesetzlichen Ausschlussfrist nicht mehr berücksichtigt werden.

Zu richten ist der Antrag an das Landratsamt Regensburg, Sachgebiet S 12, Altmühlstraße 3, 93059 Regensburg. Diesem sind die gültigen Übungsleiterlizenzen im Original beizulegen.


Für alle, die Übungsleiterlizenzen mit Prägung als Originale beilegen, ändert sich nichts. Für alle anderen –  Übungsleiterlizenzen ohne Prägung oder Lizenzteilungen – gilt es, folgende Änderung zu beachten: Es ist nun die zusätzliche Abgabe des neuen Formulars „Erklärung Lizenzinhaber/in“ erforderlich. Ab diesem Jahr können beim Einsatz in zwei Vereinen auch Zusatzlizenzen hälftig auf diese aufgeteilt werden.

Für das Jahr 2021 gilt: Alle Trainer- und Übungsleiterlizenzen, die zur Beantragung der Vereinspauschale 2020 gültig waren und aufgrund der Corona-Pandemie nicht verlängert werden konnten, sind auch für dieses Jahr förderfähig.

Für die Landkreisförderung muss kein gesonderter Antrag gestellt werden. Grundlagen dieser Förderung bilden die Mitgliedermeldungen der jeweiligen Verbände und die bei der staatlichen Förderung berücksichtigten Übungsleiter-Lizenzen.

Die Formulare und weitere Informationen sind auf der Landkreis-Homepage abrufbar unter www.landkreis-regensburg.de, Stichwort: Bürgerservice – Dienstleistungen von A-Z – Sportförderung, Rubrik: Vereinspauschale des Freistaats Bayern.

Bei Fragen steht Ihnen Frau Kronawitter, Telefon: 0941 4009-173, E-Mail: kommunalaufsicht@landratsamt-regensburg.de gerne zur Verfügung. Bei persönlicher Abgabe der Unterlagen ist eine Terminvereinbarung erforderlich. Um Bearbeitungszeiten zu verkürzen, wird um Angabe einer E-Mail-Adresse in den Antragsunterlagen gebeten.

 

Bericht des Landratsamtes Regensburg

Bild: Symbolbild