Regensburg.  Bayernweit sollen ab sofort verstärkte Biosicherheitsmaßnahmen gegen die Geflügelpest zum Schutz von Haus- und Nutzgefügel angeordnet werden. Das hat das Bayerische Umweltministerium aufgrund der bei gehaltenem Geflügel und Wildvögeln vorliegenden Geflügelpestnachweise in Deutschland und Bayern jetzt veranlasst.

Erforderliche Maßnahmen erfolgen bayernweit einheitlich auf Grundlage einer zentralen Risikobewertung des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit und werden von den zuständigen Kreisverwaltungsbehörden vor Ort durch eine Allgemeinverfügung bekannt gegeben.

Darin werden neben verstärkten Biosicherheitsmaßnahmen weitere Schutzmaßregeln wie beispielsweise ein Verbot von Ausstellungen und Märkten und ein Fütterungsverbot von Wildvögeln erlassen. Durch die konsequente Einhaltung der verstärkten Biosicherheitsmaßnahmen soll der Kontakt zwischen Wildvögeln und Haus- und Nutzgeflügel vermieden und so eine Einschleppung in die Geflügelhaltungen verhindert werden.

Die vom Landratsamt Regensburg hierzu erlassene Allgemeinverfügung vom 22.11.2022 (veröffentlicht im Amtsblatt des Landkreises Regensburg, Nr. 47 vom 25.11.2022) sowie die Pressemitteilung des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit vom 21.11.2022 finden Sie hier:

Lesen Sie weitere Informationen auf der LGL-Webseite: https://www.lgl.bayern.de/tiergesundheit/tierkrankheiten/virusinfektionen/gefluegelpest/index.htm

(Bericht: Landratsamt Regensburg / Bild: Symbolbild)