Weiden.  Zwei Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz wurden am Freitag, gegen 07:25 Uhr, sowie am Samstag, gegen 23:40 Uhr, in Weiden festgestellt.

Im ersten Fall rief ein Bürger an, dass er im Bereich Hopfenweg von einer Gruppe junger Leute „verfolgt“ worden sei. Aus der Gruppe heraus wären auch Böller geworfen worden. Der Mitteiler hatte sich zu einem Bekannten geflüchtet und von dort aus die Polizei verständigt. Vor Ort wurden von den Beamten vier Weidener im Alter zwischen 17 und 22 Jahren angetroffen. Alle stammten aus verschiedenen Haushalten. Gegen die vier Personen wurden Anzeigen wegen Verstößen gegen das geltende Infektionsschutzgesetz erstattet. Weiterhin musste ein 22-jähriger sein Rad stehen lassen und zu Fuß nach Hause gehen, nachdem bei ihm 1,62 Promille in der Atemluft festgestellt worden waren.

Ebenfalls nach einer Mitteilung aus der Nachbarschaft musste eine lautstarke Geburtstagsfeier im Karl-Heilmann-Block beendet werden. Eine Gruppe von sechs Personen aus mehreren Haushalten hatte sich dort in der Wohnung eines 36-jährigen getroffen. Bereits bei der Anfahrt konnten die Beamten wegen des offenen Fensters den Partylärm vernehmen. Neben den Erwachsenen wurden noch vier Kleinkinder in der Wohnung festgestellt. Alle Erwachsenen wurden angezeigt und müssen mit einem Bußgeld rechnen. Die Personenzahl wurde abschließend von den Beamten durch entsprechende Platzverweise reduziert, womit sich die „Ansammlung“ wieder im Rahmen des Zulässigen bewegte.

Die Polizei Weiden stellte am Samstag, gegen 21:45 Uhr, zunächst einen Verstoß zweier Personen im Bereich „Zur Waldrast“ fest. Eine 20-jährige Weidenerin und ein 27-jähriger aus Grafenwöhr hatten sich dort nach Eintritt der Ausgangsbeschränkung getroffen und konnten hierfür keine triftigen Gründe vorbringen. Besonders pikant: die junge Frau hatte sich einige Tage zuvor bereits bei der PI Weiden telefonisch erkundigt, ob sie sich wegen eines (ebenso fadenscheinigen) Grundes „ausnahmsweise“ über die Ausgangsbeschränkungen hinweg setzen dürfe. Dies wurde ihr im Grundsatz negativ beschieden, sie wurde hierbei deutlich auf ihre Eigenverantwortung hingewiesen. Beide Personen wurden wegen der begangenen Ordnungswidrigkeiten angezeigt.

Ein „Streit“ zwischen einer „Frau ohne Maske“ und einer Personengruppe wurde der Polizeiinspektion Weiden am Samstag, gegen 16:35 Uhr auf dem Macerata-Platz beim dortigen Brunnen mitgeteilt. Vor Ort stellte die Streife dann eine Weidenerin fest, die tatsächlich keine Maske trug. Darauf angesprochen gab die Dame den Beamten gegenüber an, ein entsprechendes Attest zu besitzen, welches sie aufgrund „Gesundheitsgefährdung“ von dieser Verpflichtung befreien würde. Auf Aufforderung weigerte sie sich aber beharrlich, dieses Attest vorzuzeigen, weshalb gegen sie Anzeige nach dem Infektionsschutzgesetz erstattet wurde. Weiterhin war der von ihr mitgeführte Personalausweis bereits einige Zeit abgelaufen, was ihr eine weitere Anzeige einbrachte. Der Aufforderung zum Verlassen des Platzes kam die Dame unverzüglich nach. Der Grund für den „Streit“ ist nicht geklärt, zu Straftaten kam es hier nach bisherigen Erkenntnissen nicht.

 

Bericht der Polizei Weiden

Bild: Symbolbild