Waldsassen. Am Vorweihnachtswochenende hatten die Fahnder wieder einiges zu tun. Viele Pendler im grenzüberschreitenden Verkehr hielten sich nicht an die Bestimmungen der Einreisequarantäneverordnung (EQV) und des Infektionsschutzgesetzes. Entweder konnten sie keine Ausnahmen geltend machen, die es nach der EQV erlauben, die Grenze zu passieren, oder sie hielten sich nicht an die Regelung der maximal zulässigen Personenzahl bei Treffen, oder an die Ausgangsbeschränkung ab 21.00 Uhr.
Zu diesen Verstößen konnten zusätzlich Verstöße gegen das Sprengstoffgesetz festgestellt werden, da es manche trotzdem nicht lassen konnten und sich auf dem Asiamarkt in Tschechien mit genehmigungspflichtigen Böllern eindeckten.
Bei einem Pkw, der am Grenzübergang bei Waldsassen zur Ausreise kam, wurde der Fahrer bezüglich Drogenkonsums positiv getestet, außerdem hätte er auf Grund eines Fahrverbotes sowieso nicht in Deutschland fahren dürfen. Bei seiner Durchsuchung konnte zudem ein verbotenes Faustmesser aufgefunden werden, was ihm eine weitere Anzeige einbrachte. Gegen den Beifahrer in diesem Pkw lag ein Haftbefehl vor, den er aber durch die Zahlung einer nicht unerheblichen Geldstrafe noch abwenden konnte.
Bei einer 39jährigen, in Deutschland wohnhaften Tschechin, welche als Beifahrerin in einem Pkw zur Einreise kam, konnte eine geringe Menge Crystal aufgefunden und sichergestellt werden. Eine Anzeige nach dem Infektionsschutzgesetz folgt zudem.
Bericht der Polizei Waldsassen
Bild: Symbolbild