Vier usbekische Männer wollten mit einem bulgarischen Visum über München nach Deutschland reisen. Die Bundespolizei deckte auf, dass die angebliche Arbeitsstelle in Bulgarien gar nicht existierte.
Kontrolle auf der A6 bei Waidhaus
In der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag (2. Juli 2026) kontrollierten Beamte der Bundespolizeiinspektion Waidhaus bei Grenzkontrollen an der A6 einen Fernreisebus, der von Prag nach München unterwegs war. An Bord befanden sich vier usbekische Staatsangehörige im Alter von 19 bis 56 Jahren. Alle vier wiesen sich mit gültigen usbekischen Reisepässen aus.
Bulgarisches Visum mit Aufenthaltsziel Saisonarbeit
In allen vier Pässen befand sich ein von Bulgarien ausgestelltes Kurzzeit-Schengenvisum der Kategorie C, gültig vom 22. Mai bis 3. September 2026 und berechtigend zu einem 90-tägigen Aufenthalt bei einmaliger Einreise. Als Zweck war jeweils die Aufnahme einer Saisonarbeit in Bulgarien angegeben. Nach bisherigen Erkenntnissen waren die Männer bereits am 1. Juli 2026 über den Flughafen Prag in den Schengen-Raum eingereist.
Nicht existierende Firma und Flixbus-Ticket
Bei der weiteren Überprüfung ergaben sich erhebliche Zweifel am tatsächlichen Aufenthaltszweck. Eine Internetrecherche der Beamten ergab, dass die Firma, die die Männer angeblich zur Arbeitsaufnahme nach Bulgarien eingeladen haben soll, nicht existiert. Zudem fanden die Beamten auf einem Smartphone ein Flixbus-Ticket für alle vier Personen von Prag nach München. Bei der Befragung gab einer der Männer an, dass ein dauerhafter Aufenthalt in Deutschland angestrebt worden sei. Das bulgarische Visum sei beantragt worden, weil es leichter zu erhalten sei.
Visa annulliert – Zurückweisungshaft beantragt
Aufgrund des Verdachts des Erschleichens eines Aufenthaltstitels annullierte die Bundespolizei die Visa der vier Männer. Die Beamten leiteten entsprechende Ermittlungsverfahren ein und beantragten Zurückweisungshaft. Ziel ist die Zurückweisung der Männer in ihr Heimatland.