Diebstahl aus einem abgestellten Pkw – Im Stadtgebiet von Weiden i.d.OPf. kam es zu einem erneuten Aufbruch eines abgestellten Pkws mit anschließendem Diebstahl einer Handtasche. Der auf dem Parkplatz eines Friedhofs im Westen des Stadtgebiets abgestellte Pkw wurde am Sonntagvormittag (27.11.2023) von einem bislang unbekannten Täter angegangen. Dieser schlug zunächst eine Scheibe des Pkws ein und entwendete daraus eine Handtasche samt Inhalt. Durch die Tat entstand ein Entwendungsschaden im unteren dreistelligen Bereich und ein Sachschaden in Höhe von ca. 1.000 Euro. Durch die Beamten der Polizeiinspektion Weiden i.d.OPf. wurde ein Ermittlungsverfahren wegen eines besonders schweren Falls des Diebstahls eingeleitet.
Verhaltenshinweise – Da es im Stadtgebiet von Weiden i.d.OPf. in den zurückliegenden Wochen bereits wiederholt zu gleichgelagerten Fällen gekommen ist, bittet die Polizeiinspektion Weiden i.d.OPf. in abgestellten Fahrzeugen keine Wertsachen wie Handtaschen, Mobiltelefone, Geldbörsen oder ähnliches offen sichtbar zurückzulassen. Oftmals erwecken solche Gelegenheiten erst den Tatentschluss oder den Anreiz gezielt ein Fahrzeug anzugehen.
Wer dennoch Opfer eines solchen Delikts wird, wird gebeten, umgehend die Polizei zu verständigen und möglichst keine Veränderungen am angegangenen Fahrzeug vorzunehmen. Sollten bei einem Diebstahl, ob aus einem Pkw oder bei einer anderen Gelegenheit, wie z. B. bei einem Weihnachtsmarktbesuch, Zahlungskarten entwendet werden, können diese unabhängig von der ausstellenden Bank oder Sparkasse durch den Sperrnotruf mit der Telefonnummer 116 116 gesperrt werden. Diese Nummer ist rund um die Uhr erreichbar. Weiterhin sollte dennoch umgehend die Polizei verständigt werden, da diese zusätzlich eine Sperrung für das elektronische Lastschriftverfahren veranlassen kann. Im Weiteren Verlauf sollten Kontobewegungen sorgfältig geprüft werden um unberechtigte Abbuchungen beim Geldinstitut sofort reklamieren zu können.
Fahrt unter Alkoholeinfluss – Am Sonntagabend (26.11.2023) führte eine Streifenbesatzung der Polizeiinspektion Weiden i.d.OPf. eine Verkehrskontrolle bei einem 36-jährigen Pkw-Führer durch. Bei der durchgeführten Kontrolle in der Johannisstraße in Weiden i.d.OPf. stellten die Beamten Anzeichen für vorausgegangenen Alkoholkonsum fest. Ein durchgeführter Atemalkoholtest bestätigte den Anfangsverdacht. Dies hatte für den Kraftfahrzeugführer zur Folge, dass seine Weiterfahrt unterbunden, eine Blutentnahme durchgeführt und ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Trunkenheit im Verkehr eingeleitet wurde.
Täter nach Unfallflucht überführt – Am Sonntagnachmittag fuhr ein zunächst unbekannter Verkehrsteilnehmer in der Kurt-Schumacher-Allee in Weiden i.d.OPf. gegen einen geparkten Pkw und entfernte sich anschließend vom Unfallort ohne sich um seine gesetzlichen Verpflichtungen zu kümmern. Am angefahrenen Pkw entstand durch den Anstoß ein Schaden in Höhe von ca. 150 Euro. Ein unbeteiligter Zeuge beobachtete jedoch den Vorfall und verständigte die Polizeiinspektion Weiden i.d.OPf.. Durch die Angaben des Zeugen konnte die Unfallverursacherin schließlich ermittelt werden. Gegen diese wurde schließlich ein Ermittlungsverfahren wegen des unerlaubten Entfernens vom Unfallort eingeleitet.
Richtiges Verhalten nach einem Verkehrsunfall – Wie verhalte ich mich richtig, wenn ich einen Unfall verursacht habe, aber niemand vor Ort ist, dem ich meine Personalien zur Schadensregulierung aushändigen kann? Zunächst sollte eine angemessene Zeit auf den anderen Unfallbeteiligten gewartet werden (je nach Umständen zwischen 20 – 30 Minuten). Trifft dieser während der Wartezeit ein, können die persönlichen Daten (Angaben zur Person, des Fahrzeugs und der Art der Beteiligung) selbstständig ausgetauscht werden. Ist auch nach Ablauf der Wartezeit noch kein Berechtigter an der Unfallstelle eingetroffen, muss der Unfall unverzüglich bei der Polizei gemeldet werden.
Diese nimmt den Unfall auf und wird den anderen Unfallbeteiligten informieren. Es ist nicht ausreichend, lediglich einen Hinweiszettel mit Telefonnummer, Kennzeichen und Namen am geschädigten Fahrzeug anzubringen. Das Unerlaubte Entfernen vom Unfallort stellt ein Vergehen nach § 142 StGB dar und kann mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden.
Berichte der Polizei Weiden