(Bericht der Bundespolizei Waldmünchen) – Am Montagabend (11. Dezember) hat ein 30-Jähriger nach einem vorangegangenen Ladendiebstahl am Hauptbahnhof Regensburg Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte geleistet. Anschließend randalierte der Ungar in einer Zelle des Bundespolizeireviers Regensburg.
Gegen 18:45 Uhr meldeten zwei Ladendetektive eines Supermarktes am Bahnhof Regensburg dem örtlichen Bundespolizeirevier einen Ladendiebstahl. Ersten Erkenntnissen zufolge hatten die Detektive einen 30-jährigen Ungarn dabei beobachtet, als er Waren in seine Jackentasche einsteckte und sie an der Kasse nicht bezahlte.
Obwohl die Ladendetektive den Tatverdächtigen an der Eingangstür gestellt hatten, wollte der sichtlich alkoholisierte Ungar weggehen. Die Detektive mussten den Mann bis zum Eintreffen der Bundespolizeistreife festhalten.
Auch die Bundespolizisten konnten den lautstark umher schreienden 30-Jährigen nicht beruhigen. Deshalb entschieden die Polizisten, den Ungarn zur Anzeigenaufnahme mit zum Bundespolizeirevier zu nehmen. Dies lehnte der Mann aber vehement ab und drückte sich an den Bundespolizisten vorbei.
Nun drohten die Beamten dem Ungar an, die Mitnahme zur Dienststelle notfalls mit unmittelbarem Zwang durchzusetzen. Doch der 30-Jährige zeigte sich nach wie vor uneinsichtig und versuchte, mit vollem Körpereinsatz an den Beamten vorbei zu kommen und wegzugehen.
Die Bundespolizisten mussten den Mann zu Boden bringen und fesseln. Er stemmte sich weiterhin gegen die Mitnahme zu Dienststelle und versuchte, auf die Hand eines Beamten zu spucken. Dabei beleidigte er auch einen Polizisten.
In der Zelle des Reviers bedrohte er einen Beamten mit Worten und Gesten. Nach dem Zelleneinschluss urinierte der Ungar gegen die Zellentür. Der 30-Jährige zerriss die Matratze und trat mit so großer Wucht gegen die Zellentür, dass sich das Mauerwerk am Türrahmen löste und zu Boden fiel.
Das Bundespolizeirevier Regensburg ermittelt nun wegen Diebstahls, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Beleidigung, Bedrohung, Sachbeschädigung und Zerstörung wichtiger Arbeitsmittel. Im Rahmen der Ermittlungen werden auch die vorhandenen Videoaufzeichnungen ausgewertet.
Die Staatsanwaltschaft Regensburg ordnete eine Blutentnahme an und beantragte einen Haftbefehl. Die zuständige Richterin am Amtsgericht Regensburg bestätigte am Dienstag (12. Dezember) den Haftbefehl und setzte ihn dann unter Auflagen außer Vollzug. Anschließend wurde der 30-Jährige auf freien Fuß gesetzt.