Furth im Wald. Beamte der Grenzpolizeigruppe Furth im Wald führten am Wochenende zahlreiche verdachtsunabhängige Kontrollen in den grenzüberschreitenden Zügen durch.
Bereits die erste Kontrolle eines 25-jährigen brasilianischen Staatsangehörigen am Samstagmittag im Einreisezug von Prag nach München verlief positiv. Auf Nachfrage ob er verbotene Gegenstände mit sich führte, händigte er den Beamten eine geringe Menge Marihuana aus. Nach Durchführung der erforderlichen polizeilichen Maßnahmen und der Einleitung eines Strafverfahrens wegen eines Verstoßes nach dem Betäubungsmittelrechts konnte der Mann seine Reise weiter fortsetzen.
Bei weiteren Kontrollen am Samstagnachmittag stellen die Beamten zudem drei Personen fest, welche von deutschen Justizbehörden zur Fahndung ausgeschrieben waren. Diese Reisenden konnten nach Durchführung der erforderlichen strafprozessualen Maßnahmen ihre Reise weiter fortsetzen. Am Sonntagvormittag kontrollierten die Beamten einen 23-jährigen jungen Mann, welcher in Richtung Tschechien unterwegs war. Auf Nachfrage händigte der Mann zwei Joints, sowie eine geringe Marihuana aus.
Da der Reisende angab, zu Hause noch weitere Betäubungsmittel zu haben, wurde nach Rücksprache mit der zuständigen Staatanwaltschaft eine Wohnungsdurchsuchung durchgeführt. Dort konnte noch ein geringe Menge Marihuana sichergestellt werden. Gegen den Mann wurde ein Strafverfahren wegen eines Verstoßes nach dem Betäubungsmittelrecht eingeleitet.
Am frühen Sonntagnachmittag kontrollierten die Beamten eine 32-jährige Reisende aus Tschechien. Bei der Überprüfung der Personalien stellen die Beamten eine Fahndungsnotierung wegen eines Verstoßes nach dem Betäubungsmittelrecht fest. Da die Frau eine ausstehende Geldstrafe in Höhe von 3000 Euro nicht begleichen konnte, wurde sie in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert, wo sie nun eine Ersatzfreiheitsstrafe von 120 Tagen ableisten muss.
Bei der Durchsuchung der mitgeführten Handtasche fanden die Beamten noch eine geringe Menge Marihuana auf. Die Folge war eine weitere Anzeige wegen eines Verstoßes nach dem Betäubungsmittelrecht.
(Bericht der Polizei Furth im Wald / Bild: Archivbild)