Lkr.Ansbach (Mittelfranken). Aufgrund einer anonymen Anzeige überprüfte die Kontrolleinheit Verkehrswege des Hauptzollamts Nürnberg am 22. April die Fahrzeuge eines Mannes im Landkreis Ansbach.
Bei der mit einem Probenheber durchgeführten Kraftstoffkontrolle der Tanks eines PKW und eines Traktors stellten die Beamten sofort eine starke Rotfärbung fest, was auf eine Nutzung von Heizöl anstatt von Dieselkraftstoff hindeutet. Der Mann räumte ein, den Traktor aus seinem Heizöltank im Keller betankt und den Rest aus dem Kanister in seinem PKW verwendet zu haben.
Die Zollbeamten leiteten gegen den 61-Jährigen ein Steuerstrafverfahren ein. Für das Fassungsvermögen der beiden Fahrzeugtanks und den Restinhalt des Kellertanks wurde die Energiesteuer in Höhe von knapp 280 Euro fällig.
Zusatzinfo: Energieerzeugnisse, die für Heizzwecke vorgesehen sind, unterliegen in Deutschland einem niedrigeren Steuersatz, als solche, die als Kraftstoff eingesetzt werden. Um schnell erkennen zu können, ob es sich um begünstigtes Heizöl oder um Dieselkraftstoff handelt, wird das Heizöl u.a. mit einem speziellen roten Farbstoff gekennzeichnet. Dies soll insbesondere den Missbrauch verhindern.
Bericht des Hauptzollamtes Nürnberg
Bild: Bildungs- und Wissenschaftszentrum der Bundesfinanzverwaltung