Bundespolizei Waidhaus stoppt unerlaubte Einreise einer 30-Jährigen auf der Autobahn A6.
Beamte finden bei Gepäckkontrolle totalgefälschte Identitätskarte im Versteck
Am Vormittag des 28. April 2026 führten Beamte der Bundespolizeiinspektion Waidhaus routinemäßige Grenzkontrollen an der Autobahn A6 durch. Im Fokus der polizeilichen Maßnahme stand eine 30-jährige Frau aus Kasachstan. Bei der Überprüfung ihres kasachischen Reisepasses stellten die Einsatzkräfte fest, dass die Reiseberechtigung der Frau bereits vor geraumer Zeit erloschen war. Das im Pass befindliche polnische nationale Visum (D-Visum) wies ein Ablaufdatum vom 29. November 2024 auf. Da die Reisende keinen weiteren gültigen Aufenthaltstitel vorlegen konnte, bestand der dringende Verdacht der versuchten unerlaubten Einreise.
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Entdeckung im doppelten Kofferboden
Aufgrund der unklaren Aufenthaltssituation entschlossen sich die Beamten zu einer detaillierten Durchsuchung des mitgeführten Gepäcks. Dabei stießen die Polizisten auf ein professionell angelegtes Versteck. Im doppelten Boden eines Koffers kam eine litauische Identitätskarte zum Vorschein. Das Dokument war auf die Personalien der 30-Jährigen ausgestellt. Bei der kriminaltechnischen Begutachtung durch die Spezialisten der Bundespolizei stellten sich jedoch schnell deutliche Fälschungsmerkmale heraus. Es handelte sich um eine sogenannte Totalfälschung.
Strafverfahren und polizeiliche Maßnahmen
Die Frau wurde daraufhin zur Dienststelle der Bundespolizeiinspektion Waidhaus gebracht. Gegen die Beschuldigte leiteten die Beamten ein Ermittlungsverfahren ein. Die Tatbestände umfassen das Verschaffen von falschen amtlichen Ausweisen gemäß Strafgesetzbuch sowie Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz. Die sichergestellte gefälschte Identitätskarte verbleibt als Beweismittel in der Asservatenkammer der Inspektion.
Verweigerung der Einreise und Rückführung
Infolge der rechtlichen Prüfung verweigerte die Bundespolizei der Kasachin die Einreise in das Bundesgebiet. Nach Abschluss der polizeilichen Sachbearbeitung wird die Frau für die Rückführung vorbereitet. Die Rückweisung nach Kasachstan ist für den Nachmittag des 29. April 2026 vorgesehen. Der Transport erfolgt über den Flughafen Frankfurt am Main, von wo aus die 30-Jährige die Heimreise antreten muss.
Info
Unter einer Totalfälschung versteht man im polizeilichen Kontext ein Dokument, das komplett neu hergestellt wurde und kein echtes Dokument als Grundlage hat. Die Bundespolizei ist in Deutschland unter anderem für den Grenzschutz zuständig (gemäß § 2 BPolG), um die unerlaubte Einreise zu verhindern. Werden gefälschte Ausweise zur Täuschung im Rechtsverkehr genutzt oder beschafft, stellt dies eine Straftat nach dem Strafgesetzbuch (StGB) dar.