Freinacht, Polizei

Verstärkte Präsenz verhindert Ausschreitungen


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Prävention durch Präsenz


Info Freinacht

Die Freinacht bezeichnet traditionell die Nacht vom 30. April auf den 1. Mai, in der im süddeutschen Raum und im Alpenraum Scherze und Streiche getrieben werden. Ursprünglich war es eine Nacht, in der „freigestellte“ Gegenstände, die nicht ordnungsgemäß weggesperrt waren, „verzogen“ werden durften. In der modernen Form artet dieser Brauch jedoch oft in Sachbeschädigungen oder Ruhestörungen aus. Die Polizei betont daher stets, dass die „Narrenfreiheit“ in der Freinacht ihre Grenzen im Straf- und Ordnungsrecht findet.