Vor kurzem führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS), im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktaktion, Prüfungen im Hotel- und Gaststättengewerbe durch. Ziel der Überprüfungen war insbesondere die Einhaltung von sozialversicherungsrechtlichen Pflichten und des Mindestlohns sowie die Aufdeckung illegaler Beschäftigung, Scheinselbstständigkeit und sog. Leistungsbetrug.
Im Bezirk des Hauptzollamts Regensburg waren 50 Zöllner*innen im Einsatz und führten im Rahmen ihrer Prüfungstätigkeit rund 230 Personenbefragungen sowie 17 Geschäftsunterlagenprüfungen bei Arbeitgebern durch. In 61 Fällen sind weitere Prüfungen seitens der FKS erforderlich, in acht Fällen kommt es auf Grund von Beitragsvorenthaltungen zu weiteren Ermittlungen durch die FKS.
In Folge der Prüfungsmaßnahmen leiteten die Zöllner*innen insgesamt 16 Ordnungswidrigkeits- sowie ein Strafverfahren ein. An die durchgeführten Prüfungen schließen sich umfangreiche Nachprüfungen an, indem die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmer mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen werden und weitere Geschäftsunterlagen geprüft werden.
Der Zoll legt bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit besonderes Augenmerk auf die Hotellerie und Gastronomie. Immer wieder werden in diesen personalintensiven Branchen mit stark variierenden Arbeitszeiten und -aufkommen Verstöße in den unterschiedlichsten Manipulations- und Begehungsformen festgestellt.
Bericht: Hauptzollamt Regensburg