Bundespolizisten stoppen an der Autobahn 6 einen 55-jährigen Moldauer ohne Einreiserecht – weder Visum noch Mittel für den Aufenthalt konnte er vorweisen. Die Abschiebung nach Moldau ist für Mittwoch geplant.
Grenzprüfung bringt Fahndungstreffer zutage
Montagnachmittag, 23. Juni: Bei Grenzkontrollen auf der A6 nahe Waidhaus überprüfen Beamte der Bundespolizeiinspektion Waidhaus die Insassen eines internationalen Linienbusses auf der Strecke Republik Moldau – Deutschland. Dabei fällt ein 55-jähriger moldauischer Staatsangehöriger auf. Die Abfrage seiner Personalien ergibt einen Fahndungstreffer: Die Staatsanwaltschaft München I sucht nach ihm, weil aus einem laufenden Strafverfahren noch eine Sicherheitsleistung von 525 Euro aussteht.
Kein Visum, kein Geld, kein Aufenthaltsrecht
Der Mann kann weder den geforderten Betrag begleichen noch ein gültiges Visum oder einen Aufenthaltstitel vorweisen. Auch über ausreichende finanzielle Mittel zur Bestreitung seines Lebensunterhalts in Deutschland oder für eine eigenständige Heimreise verfügt er nicht. Als Reisezweck gibt er an, in München einen längerfristigen Aufenthalt geplant zu haben. Die Bundespolizei verweigert ihm daraufhin die Einreise in die Bundesrepublik – es besteht der Verdacht der versuchten unerlaubten Einreise gemäß § 14 AufenthG.
Haftrichter und Abschiebehaft
Im Laufe des Dienstags soll der 55-Jährige einem Haftrichter vorgeführt werden. Anschließend ist seine Einlieferung in eine Abschiebehafteinrichtung vorgesehen. Gegen ihn wurde ein Ermittlungsverfahren wegen versuchter unerlaubter Einreise eingeleitet.
Rückflug vom Flughafen Nürnberg
Voraussichtlich am Mittwoch wird der Mann auf dem Luftweg vom Flughafen Nürnberg aus in sein Heimatland Moldau zurückgewiesen. Die Bundespolizeiinspektion Waidhaus hat die gesamte Zurückweisungsprozedur eingeleitet und begleitet die Maßnahme bis zur Ausreise.