Verkehrsunfall
Willmering. Heute Morgen gegen 06:35 Uhr ereignete sich auf der B22, Höhe Willmering, ein schwerer Verkehrsunfall. Ein 27-Jähriger fuhr mit seinem Seat Ibiza auf der B22 aus Richtung Rötz kommend und wollte über die Abbiegespur nach links nach Willmering abbiegen. Er übersah dabei einen entgegenkommenden Skoda Octavia, der von einem 34-Jährigen gesteuert wurde. Es kam zum Zusammenstoß, durch welchen der Octavia in eine Leitplanke geschleudert wurde. Der Ibiza blieb auf der Kreuzung liegen. Beide Männer wurden mittelschwer verletzt in ein Krankenhaus verbracht. Beide Fahrzeuge waren nicht mehr fahrbereit. Der Sachschaden beträgt ca. 40.000,- €. Die Bundesstraße war bis ca. 8:15 Uhr voll gesperrt. Am Einsatzort waren auch mehrere Freiwillige Feuerwehren und das THW. Die Polizei Cham nahm den Unfall auf.
Betrugsfall
Willmering. Einmal mehr klappte eine Betrugsmasche, vor der die Polizei bereits seit einiger Zeit warnt. Eine 60-Jährige aus Willmering erhielt über den Messengerdienst WhatsApp von einer ihr unbekannten Nummer eine Nachricht, in dem sich unbekannte Täter als ihre Tochter ausgaben. Die angebliche Tochter gab an, eine neue Nummer zu haben und bat die „Mama“ darum, eine offene Rechnung zu begleichen. Nach der Überweisung von über 2.000,- € rief die 60-Jährige bei ihrer „echten“ Tochter an und bemerkte dann, dass sie betrogen wurde. Die Polizei ermittelt wegen Betrugs.
Alkoholisierter E-Scooter-Fahrer ohne Versicherungskennzeichen
Velburg. Am 26.04.2022, 21.22 h, wurde in Oberwiesenacker ein 20-jähr. E-Scooter-Fahrer einer Kontrolle unterzogen. Der Scooter des jungen Mannes war nicht mit einem Versicherungskennzeichen ausgestattet. Während der Kontrolle bemerkte die Streife der Polizei Parsberg zusätzlich Alkoholgeruch bei dem Fahrer. Ein Alkoholtest verlief positiv. Der Fahrer muss nun mit einer Anzeige nach dem Straßenverkehrsgesetz und dem Pflichtversicherungsgesetz rechnen.
Vorfahrt missachtet
Kümmersbruck. Eine 38jährige Fahrzeuglenkerin aus dem Landkreis Amberg-Sulzbach wollte gestern aus dem Penkhofer Weg in die Vilstalstraße einbiegen. Hierbei übersah sie ein anderes Fahrzeug, welches in Richtung Amberg fuhr. Durch den folgenden Zusammenstoß wurde niemand verletzt. Es entstand an beiden Fahrzeugen ein Gesamtsachschaden in Höhe von ca. 7.000 Euro. Zur Absicherung der Unfallstelle wurde zusätzlich die Feuerwehr mit eingesetzt.
Kreuzendes Wild verursacht Verkehrsunfall
Freudenberg. Gestern, kurz vor 06:00 Uhr, befuhren ein 58jähriger und ein 53jähriger mit ihren Pkws die Straße zwischen Lintach und Aschach. Unvermittelt kreuzten zwei Rehe die Fahrbahn, weshalb der 58jährige bremste und der dahinter befindliche Pkw des 53jährigen auf den Vordermann auffuhr. Dadurch wurden die beiden Fahrzeuglenker leicht verletzt und in die Krankenhäuser Amberg bzw. Sulzbach-Rosenberg verbracht. Ebenso mussten die Pkws abgeschleppt werden. An diesen entstand ein Sachschaden in Höhe von etwa 18.000 Euro.
Verkehrsunfall
Regenstauf. An der Kreuzung Buchenhoher Straße / Sandstraße im Ortsteil Diesenbach kollidierten am Dienstagmorgen, 26.04.2022 zwei Pkw, wobei eine 20-jährige Landkreisbewohnerin leichte Verletzungen erlitt. Eine 21-jährige Frau aus dem Landkreis Neumarkt wollte mit ihrem Citroen abbiegen wodurch es zum Zusammenstoß kam. An den beteiligten Fahrzeugen entstand ein Gesamtschaden in Höhe von 7.000 Euro.
Gefahrensituation auf Bundesstraße 16
Regensburg. Am Dienstagmorgen, 26.04.2022 gegen 07.55 Uhr führte der Fahrer eines Kleintransporters mit Zulassung im Landkreis Cham auf der Bundesstraße 16 zwischen dem Lappersdorfer Kreisel und dem Industriegebiet Haselbach ein riskantes Fahrmanöver aus, indem er sein Fahrzeug auf der Fahrbahn wendete. Um einen Zusammenstoß mit dem Kleintransporter zu verhindern, musste eine 20-jährige Opel-Fahrerin aus dem Landkreis Kelheim eine Vollbremsung durchführen, wobei sich die junge Frau eine Verletzung am Bein zuzog.
Die Polizeiinspektion Regenstauf hat die Ermittlungen zum Fahrzeugführer des wendenden Fahrzeuges aufgenommen und bittet Verkehrsteilnehmer, welche den Wendevorgang gesehen haben, um eine Kontaktaufnahme mit der Polizei unter der Tel.-Nr. 09402/9311-0.
Verkehrsunfall mit Folgen
Regensburg. Am 26.04.2022 kam es zu einem Verkehrsunfall bei dem mehrere geparkte PKW beschädigt wurden. Gegen 21:15 Uhr befuhr eine 72-Jährige mit ihrem PKW die Schillerstraße und wollte an der Kreuzung Uhlandstraße / Gerlichstraße wenden. Aus bislang ungeklärter Ursache kam die Dame nach rechts ab und fuhr gegen einen geparkten PKW. Durch den Aufprall wurde der von der 72-jährigen Fahrzeugführerin angefahrene geparkte PKW gegen einen anderen geparkten PKW geschoben und in der Folge dieser erneut gegen ein weiteres Fahrzeug.
Die Dame wendete daraufhin an der Kreuzung und wollte die Schillerstraße in Richtung Prüfeninger Straße fahren. Auch hier fuhr sie aus bislang ungeklärten Umständen erneut gegen am Fahrbahnrand geparkte Fahrzeuge. In Summe beschädigte die 72-Jährige somit in kürzester Zeit sechs PKW. Der Sachschaden beläuft sich auf einen mittleren fünfstelligen Euro-Betrag. Zwei der Unfallfahrzeuge mussten durch ein Abschleppunternehmen abgeschleppt werden. Die Fahrzeugführerin wurde vorsorglich in ein Regensburger Krankenhaus verbracht.
„Spaziergang“ gegen Corona-Maßnahmen
Schwandorf. Am Dienstag gegen 19.00 Uhr formierten sich am Marktplatz in Schwandorf rund 40 Personen, die im Anschluß einen Aufzug durch die Innenstadt unternahmen. Hintergrund war die Kritik an den staatlichen Corona-Maßnahmen. Die Versammlung war, entgegen der Vorgaben des Bayerischen Versammlungsgesetzes, nicht angemeldet, weshalb der Versammlung durch die Polizei Auflagen erteilt wurden. Unter anderen wurde die Versammlung zur eigenen Sicherheit und zur Sicherheit des Straßenverkehrs dahingehend beschränkt, die Gehwege zu benutzen.
Zum Ende des Aufzuges hin sprang plötzlich Versammlungsteilnehmerin auf die Straße, um vermeintlich eine dort sitzende, im übrigen gesunde und flugfähige Taube, vor dem Straßenverkehr zu beschützen. Dadurch entstand jedoch eine tatsächliche Gefahr für den Fahrzeugverkehr. Pkws mußten abbremsen und anhalten. Die Frau, eine 60-jährige Schwandorferin, verließ die Fahrbahn erst nach mehrfacher Aufforderung durch die Polizei. Die Angaben ihrer Personalien verweigerte sie. Erst nach Androhung von unmittelbarem Zwang gab sie ihren Namen Preis. Die Frau muß sich nun wegen zweier Ordnungswidrigkeiten verantworten: zum einen wegen eines Verstoßes gegen das Bayerische Versammlungsgesetz, weil sie den Gehweg nicht benutzte, zum anderen, weil sie die Angaben ihrer Personalien verweigert hatte. Während der Versammlung, von der sich kein Verantwortlicher zu erkennen gab, stellte sich heraus, daß ein 59-jähriger Schwandorfer die Leitung inne hatte. Er wurde daher nach dem Ende der Versammlung wegen eines Verstoßes gegen das Bayerische Versammlungsgesetz durch die Polizei angehalten.
Aber auch er verweigerte die Angaben seiner Personalien. Dabei trillerte er mit seiner Pfeife einem Beamten aus kurzer Entfernung ins Gesicht, täuschte eine körperliche Behinderung vor und ahmte von sich aus eine Situation nach, wonach er von der Polizei nicht nach rechtsstaatlichen Methoden behandelt werden würde. Auch diesen Versammlungsteilnehmer erwarten die entsprechenden Ordnungswidrigkeitenanzeigen. In diesem Zusammenhang weist die Polizei daraufhin, daß Versammlungen grundsätzlich der Anzeigepflicht bei der Kreisverwaltungsbehörde unterliegen. Nähere Informationen sind dort erhältlich.
Verkehrsunfall
Tirschenreuth. Am Dienstag gegen 10.30 Uhr befuhr eine Pkw-fahrerin die Hochwartstraße in Tirschenreuth. Auf Höhe der Hausnummer 23 touchierte sie mit dem Aussenspiegel ihres Fahrzeuges den Aussenspiegel eines dort geparkten Pkw`s und beschädigte diesen vermutlich. Die Unfallverursacherin hielt kurz hinter der Unfallstelle an und informierte telefonisch die Polizei. In diesem kurzen Moment wurde der geparkte Pkw weggefahren, so dass weder Kennzeichen, noch Schäden bekannt sind. Der Fahrer des geparkten Pkw´s wird gebeten, sich mit der Polizei Tirschenreuth in Verbindung zu setzen.
Zwei unachtsame Überholmanöver führen jeweils zu Verkehrsunfällen
Pechbrunn/Altenstadt/WN. Am Dienstag, den 26.04.2022, gegen 14.20 Uhr, fuhr ein 73-jähriger aus Augsburg mit einem hochwertigen Mercedes-Benz SUV, auf der BAB A 93, in Fahrtrichtung Hof. Kurz vor der Anschlussstelle Pechbrunn, befand er sich auf dem linken der beiden Fahrstreifen, als plötzlich vor ihm ein schwarzer, unbekannter Pkw, vom rechten Fahrstreifen auf den linken wechselte. Der 72-jährige musste stark abbremsen und ausweichen, um ein Auffahren zu vermeiden. Bei dem Ausweichversuch nach links, prallte er gegen die Mittelschutzplanke. Sein hochwertiger SUV trug einen Schaden auf der kompletten linken Seite davon. Der Unfallverursacher entfernte sich vom Unfallort in Fahrtrichtung Hof. Es entstand ein Sachschaden von insgesamt 10 000.- €,
In ähnlicher Art und Weise erging es einem 25-jährigen, ungarischen Paketzusteller. Dieser fuhr ca. 3 Stunden später ebenfalls auf der BAB A 93 in Fahrtrichtung Hof. Kurz nach der Anschlussstelle Altenstadt, zog plötzlich ebenfalls ein bislang unbekannter Fahrzeugführer mit seinem Pkw, BMW 3er, Modell F 90, Farbe blau, vom rechten auf den linken Fahrstreifen. Der 25-jährige musste stark abbremsen, kam ins Schleudern und prallte gegen die Mittelschutzplanke. Nur so konnte er einen Auffahrunfall mit dem Unbekannten vermeiden. Der unbekannte BMW – Fahrer entfernte sich auch hier vom Unfallort ohne sich um seine gesetzlichen Pflichten als Unfallbeteiligter zu kümmern. Bei diesem Verkehrsunfall entstand ein Schaden in Höhe von 4000.- €. Zur Fahrbahnreinigung war die FW Neuhaus am Unfallort
Sachdienliche Hinweise oder Zeugenfeststellungen sind an die Verkehrspolizeiinspektion Weiden i.d.OPf. unter der Telefonnummer 0961/401-0 oder -4200 zu richten.
Falsches Gewinnversprechen – Frau um sehr hohen dreistelligen Betrag betrogen
Arrach. Eine 19-jährige Verkäuferin ist auf ein falsches Gewinnversprechen hereingefallen. Über „Instagram“ wurde sie von einem Unbekannten kontaktiert, der sie Glauben machte, dass sie ein Tablett gewonnen habe. Er brachte sie dazu, dass sie knapp 1.000 Euro in Wertgutscheinen an ihn überwies, ohne je die versprochene Gegenleistung zu erhalten. Ein entsprechendes Ermittlungsverfahren wurde eingeleitet. Seitens der Polizei wird wiederholt davor gewarnt, sich auf solche Gewinnversprechen einzulassen. Es wird folgender Merksatz empfohlen: Wenn ich etwas gewinne, muss ich nicht dafür bezahlen, dass ich es bekomme. Ein Gewinn kostet niemals eine Gebühr für die Aushändigung!
(Bericht der Polizeidienststellen der Polizei / Bild: Symbolbild)