Die Fünftagesbilanz (2. – 6. Oktober) der Bundespolizeiinspektion Waidhaus kann sich sehen lassen. Die Bundespolizeibeamten stellten 48 Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz, sieben Verstöße gegen das Waffengesetz und vier Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz fest. Dem nicht genug, vollstreckten die Fahnder zwei Haftbefehle, und bearbeiteten neun Fahndungsausschreibungen.
Zu Beginn der Woche waren die Beamten der Bundespolizeiinspektion mit zwei Schleusungsverfahren beschäftigt. Nahe Vohenstrauß erwischten sie 19 unerlaubt eingereiste türkische Staatsangehörige und nur kurze Zeit später, an der B22 kurz vor Weiden, eine Gruppe von vier Syrern (wir berichteten am 2. Oktober). Die Suche nach den Schleuserfahrern läuft derzeit noch auf Hochtouren.
Zudem deckten die Bundespolizisten sieben Verstöße gegen das Waffengesetz auf. Dabei stellten sie drei verbotene Reizstoffsprühgeräte, zwei Springmesser, einen Teleskopschlagstock und ein Elektroimpulsgerät sicher. Diese landeten allesamt in der Asservatenkammer der Bundespolizeiinspektion Waidhaus. Die ehemaligen Waffenbesitzer durften mit einer Strafanzeige der Bundespolizei in der Tasche weiterreisen.
Obendrein leiteten die Zivilfahnder der Bundespolizei noch vier Verfahren wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz ein. Neben drei Feststellungen mit Kleinmengen an Marihuana wurden die Beamten auch einem gesuchten Straftäter habhaft. Der Insasse eines Fernreisebusses wurde mittels Haftbefehl gesucht und hatte drei Fläschchen Amphetamine und ein Portion Marihuana im Gepäck. Der 38-jährige Tscheche wurde im Dezember 2022 wegen Diebstahls durch das Amtsgericht Mosbach zu einer Geldstrafe in Höhe von 280 Euro verurteilt. Da er seine Justizschulden nicht begleichen konnte, muss er nun die angeordnete Ersatzfreiheitsstrafe von 20 Tagen in die Justizvollzugsanstalt Amberg verbringen.
Die sichergestellten Drogen wurden für weitere Ermittlungen an die KEV Waidhaus (Kontrolleinheit –Verkehrswege-Zoll) übergeben.
Die turbulente Fahndungswoche brachte auch einen gesuchten Steuerbetrüger zur Strecke. Er hatte nach einer Verurteilung des Amtsgerichts Würzburg wegen Steuerhinterziehung 780 Euro Justizschulden zu begleichen. Diese zahlte er bereitwillig und konnte der angeordneten Ersatzfreiheitsstrafe von 43 Tagen entgehen.
Weitere neun Fahndungsnotizen nach gesuchten Dokumenten oder zur Feststellung von ladungsfähigen Adresse für die Justizbehörden, beschäftigten die Beamten der Inspektion zusätzlich.
Bericht: Bundespolizei Waidhaus