Bericht: Klinikum Neumarkt
Ab Mittwoch, den 01.03.2023 benötigen Besucher für den Besuch ihrer Angehörigen keinen Testnachweis mehr – auch eine Eigenerklärung wird nicht mehr benötigt. Des Weiteren ist der Zugang zum Klinikum ab dem 01.03.23 wieder über den Haupteingang möglich. Die weiteren Besuchsregelungen bleiben bestehen.
Wichtig: die FFP2-Maskenpflicht bleibt bestehen und muss während des gesamten Aufenthalts – auch im Patientenzimmer – eingehalten werden. Ohne eine FFP2-Maske ist kein Zutritt möglich!
Die weiteren Besuchsregelungen am Klinikum Neumarkt bleiben bestehen (Besuchsdauer, Begrenzung der Besucher). Dies dient dem Schutz vor Infektionen vom Covid-19 vor allem unserer Patienten.
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Die Besuchszeiten sind von Montag bis Sonntag von 13.00 – 19.00 Uhr (letzter Einlass 18:30 Uhr).
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Die Besuchszeit beträgt maximal 60 Minuten pro Tag und Patient.
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Pro Tag ist der Besuch durch ZWEI Personen gleichzeitig pro Patient erlaubt. Die Besuchspersonen können täglich wechseln. Es gilt keine Altersbeschränkung.
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Zusätzlich gilt: Zur gleichen Zeit ist nur EIN Besuch (bis zwei Personen) pro Zimmer erlaubt. Die Patienten werden gebeten, sich mit ihren Mitpatienten abzusprechen, um zeitgleiche Besuchswünsche zu vermeiden. Hier kann es dennoch zu Wartezeiten kommen.
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Es ist von Wartezeiten auszugehen. Beim Warten ist der nötige Sicherheitsabstand von 1,5 Metern einzuhalten.
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Ein Zutritt ist ausschließlich mit FFP2-Maske ohne Ausatemventil gestattet. Diese muss während des gesamten Besuchs getragen werden. Während des gesamten Besuchs muss der Sicherheitsabstand von 1,5 Metern zu Patienten, Besuchern und Personal eingehalten werden. Ohne eine FFP2-Maske ist kein Zutritt möglich!
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Der Besuch kann auch außerhalb des Patientenzimmers stattfinden. Patienten können sich mit ihrem Angehörigen nach Rücksprache mit den Pflegekräften auf der Station auch IM Klinikum aufhalten. Ein Aufenthalt außerhalb des Klinikums ist leider weiterhin nicht gestattet. Nach Verlassen des Klinikums ist ein erneutes Betreten nur nach neuer Anmeldung möglich.
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Digitale Registrierung der Besucher bei Erstbesuch – idealerweise durch Voranmeldung über einen QR-Code oder dem Link auf der Klinikums-Homepage.
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Das Klinikum Neumarkt behält sich vor, bei Missachtung von seinen Hausrecht Gebrauch zu machen.