Die Fahnder der Bundespolizeiinspektion Waidhaus konnten in den letzten fünf Tagen (28. Mai – 01. Juni) acht gesuchte Straftäter festnehmen. Sie wurden mittels Haftbefehl gesucht.
Am Sonntag (28. Mai) gingen den Zivilfahndern der Bundespolizei gleich drei Straftäter ins Netz. In den frühen Morgenstunden kontrollierten die Beamten einen 23-jährigen Rumänen der von der Staatsanwaltschaft Stuttgart wegen Erschleichens von Leistungen gesucht wurde. Er zahlte die 200,- Euro Justizschulden und konnte weiterreisen. Kurz darauf nahmen die Zivilfahnder einen 57-jährigen Polen fest, der wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis mittels Haftbefehl gesucht wurde. Das Amtsgericht Rosenheim verurteilte ihn zu einer Geldstrafe in Höhe von 300,- Euro, die er bereitwillig noch vor Ort bezahlte. Er konnte somit seine Reise fortsetzen. Ein 34-jähriger Pole hatte weniger Glück. Er wurde in Waidhaus kontrolliert und konnte die durch das Amtsgericht Hannover auferlegte Geldstrafe wegen Diebstahls in Höhe von 500,- Euro nicht bezahlen. Die angeordnete Ersatzfreiheitsstrafe im Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Hannover von 39 Tagen musste er noch am gleichen Tag in der Justizvollzugsanstalt Weiden antreten.
Am Dienstag (30. Mai) erwischten die Bundespolizeifahnder einen 30-jährigen Rumänen der von der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth wegen Trunkenheit im Verkehr gesucht wurde. Das Amtsgericht Nürnberg verurteilte ihn im August 2022 zu einer Geldstrafe in Höhe von 5.200 Euro. Da er seine Justizschulden nicht bezahlen konnte, muss er nun die angeordnete Ersatzfreiheitsstrafe von 120 Tagen in der Justizvollzugsanstalt Weiden absitzen.
Auch am Mittwoch (31. Mai) hatten die Beamten der Bundespolizei Waidhaus einen dreifachen Fahndungserfolg. Am Vormittag kontrollierten sie einen 23-jährigen Rumänen der durch das Amtsgericht Schwäbisch-Hall im Mai 2021 wegen besonders schweren Fall des Diebstahls zu einer Geldstrafe von 870,- Euro verurteilt. Die im Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Heilbronn angeordnete Ersatzfreiheitsstrafe von 40 Tagen blieb ihm aber erspart. Er konnte seine Schulden begleichen und blieb daher auf freiem Fuße.
Am Mittwochabend nahmen die Beamten aus Waidhaus weitere 1.000 Euro Justizschulden ein. Ein 49-Jähriger Bulgare bezahlte sie bereitwillig an der örtlichen Dienststelle. Bei der zuvor durchgeführten Kontrolle stellten die Fahnder einen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main fest. Ein Bekannter des Bulgaren bezahlte dessen Schulden bei der Polizei Frankfurt am Main ein und ermöglichte dem 49-Jährigen somit die Weiterreise.
Kurz darauf wurde ein weiterer Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Weiden vollstreckt. Ein 52-jähriger Bulgare wurde wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis durch das Amtsgericht Weiden zu einer Geldstrafe in Höhe von 300,- Euro verurteilt. Auch er konnte bezahlen und seine Reise fortsetzen.
Ein weiterer Verkehrssünder wurde am Donnerstag (01. Juni) festgenommen. Bei einer Kontrolle in Waidhaus stellten die Zivilfahnder der Bundespolizei Waidhaus einen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft München II fest. Wegen unerlaubtem Entfernens vom Unfallort wurde der 31-jährige Tscheche zu einer Geldstrafe in Höhe von 180,- Euro verurteilt.
Er bezahlte seine Justizschulden und setzte seine Reise fort.
Bericht der Bundespolizei Waidhaus