70.000 km mehr ÖPNV-Angebot noch in diesem Jahr – Bessere Verbindung von Cham nach Regensburg und neuer Rufbus im Lamer Winkel – Der Landkreis Cham erweitert zum 1. Juni das ÖPNV-Angebot von Cham nach Regensburg über Falkenstein und Rettenbach sowie im Lamer Winkel. „Insgesamt wird der Landkreis Cham dieses Jahr das ÖPNV-Angebot um zusätzliche 70.000 km erweitern“, stellte Landrat Franz Löffler die Neuerungen am Freitag, 26. Mai, gemeinsam mit der Bürgermeisterin und den Bürgermeistern der betroffenen Gemeinden und den Verkehrsunternehmen am Chamer Bahnhof vor.
Neuerungen im ÖPNV
Der Rufbus 914 Lamer Winkel (betrieben durch Taxi Riedl) erschließt bisher unerschlossene Siedlungen und Weiler wie Lambach, Hofberg, Brünst, Höllhöhe oder Eggersberg. Aber auch touristische Ziele, wie den Wanderparkplatz Sattel (Osser) oder den Wanderparkplatz Reißbrücke (kleiner Arbersee).
Die Linie 810 Cham – Falkenstein – Rettenbach (betrieben durch die RBO) wird um ein Sonntagsangebot erweitert und bietet in Wörth an der Donau eine lückenlose Verbindung nach Regensburg. Zudem wird eine Nachmittagsfahrt aus der Schulzeit auf die Ferien ausgeweitet.
Zusammenspiel aller Verkehrsmittel
„Rückgrat des Öffentlichen Nahverkehrs ist im Landkreis Cham die Schiene. Der reguläre Bus der Lastenträger und der Rufbus eine sehr gute Antwort auf die Anforderungen der Fläche mit einer absoluten Stärke auf der letzten Meile zu den Weilern und kleinen Siedlungen“, begründet Landrat Franz Löffler das Zusammenspiel aller Verkehrsmittel, um auch im Mobilitätsbereich eine gleichwertige Region zu den Städten zu werden. Auch wenn diese im Flächenlandreis Cham nie ohne Auto funktionieren werde.
Sowohl Philipp Pitsch von der RBO als auch Taxiunternehmer Franz Riedl luden dazu ein, das neue Angebot zu nutzen. Falkensteins Bürgermeisterin Heike Fries und Rettenbachs Bürgermeister Alois Hamperl freuten sich über das zusätzliche Angebot auf dem Hauptkorridor Cham Falkenstein. „Damit eine ebenso wichtige ÖPNV-Verkehrsachse wie die Strecken Cham-Bad Kötzting, Cham-Roding oder Cham-Waldmünchen“, erläuterte der Leiter der Mobilitätszentrale, Thomas Ederer. Bürgermeister und Vizelandrat Markus Müller lobte das Rufbuskonzept, das in seiner Marktgemeinde Neukirchen beim Heiligen Blut bisher sehr positiv laufe und durch das neue Angebot weiter ausgebaut werde.
„Das wird gut angenommen“, bestätigte Franz Riedl, der auch bereits die Rufbuslinie 913 Hoher Bogen betreibt. Auf die Bedeutung für den Tourismus ging Lams Bürgermeister Paul Roßberger ein, denn gerade diese würden ein solches Angebot rege nutzen. Kreisrat und CSU-Fraktionssprecher Karl Holmeier berichtete vom Lambacher Kolpinghotel, dass nun endlich an den ÖPNV angebunden sei. „Das ÖPNV-Angebot entwickelt sich. Mittlerweile haben wir bereits 15 Rufbuslinien geschaffen und der Rufbus Lamer Winkel wird sicher nicht die letzte sein“, versicherte Landrat Franz Löffler.
Mehr Informationen bietet die Mobilitätszentrale des Landkreises unter https://www.landkreis-cham.de/breitband-kreiswerke/kreiswerke-cham/mobilitaet/ oder die Wohin-du-Willst-App.
Johannifeuer im Juni 2023 – Um einen geregelten Ablauf der traditionellen Johannifeuer zu gewährleisten, bittet das Landratsamt Cham die Veranstalter, folgende Hinweise zu beachten:
Ein Johanni- bzw. Sonnwendfeuer findet – wie der Name schon sagt – um „Johanni“ bzw. zur Sommersonnenwende statt und wird als solches im Zeitraum vom 16. Juni bis 2. Juli 2023 anerkannt.
Bei traditionellen Johanni- bzw. Sonnwendfeuer-Veranstaltungen handelt es sich um öffentliche Veranstaltungen, d. h. die für die Öffentlichkeit zugänglich sind. Die Veranstaltung muss mindestens eine Woche vorher von den Verantwortlichen mit Namen, Anschrift und einer Beschreibung des Veranstaltungsortes bei der Gemeinde (in gemeindefreien Gebieten beim Landratsamt) angezeigt werden.
Um Fehlalarme generell einzuschränken oder bei ausgelösten Feueralarmen schnellstmöglich reagieren zu können, muss die örtlich zuständige Feuerwehr über alle Johannifeuer informiert werden. Für die Meldung soll das Formular „Anzeige über die Verbrennung von Käferholz/Schnittgutabfälle sowie das Abbrennen eines Lagerfeuers/Johannifeuer“ verwendet werden und ebenfalls bei der Gemeinde eingereicht werden. Das Formular findet man auf der Internetseite des Landratsamtes Cham (www.landkreis-cham.de – Service, Beratung – Formularsuche – Buchstabe F – Feuerwehrwesen (Käferholz, Lagerfeuer, Johannifeuer)) oder bei den Gemeinden.
Bei Feuern auf Flächen mit einer Entfernung von weniger als 100 Metern zum Wald ist eine Erlaubnis durch das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Cham, Außenstelle Waldmünchen, Telefonnummer 09972/943020 erforderlich.
Die Johanni- und Sonnwendfeuer sollten grundsätzlich nur auf weitgehend vegetationslosen Flächen abgebrannt werden. Es ist darauf zu achten, dass sich in der näheren Umgebung keine geschützten Biotope befinden.
Zum Schutz der Tier- und Pflanzenwelt ist sicherzustellen, dass das Brennmaterial nicht für längere Zeit zwischengelagert wird und vor dem Abbrennen umgeschichtet wird.
Auf das Verbot, wildlebende Tiere der besonders geschützten Arten zu töten oder erheblich zu stören gemäß § 44 Abs. 1 Ziffer 1 und 2 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) wird hingewiesen.
Die Vorschriften der Verordnung über die Verhütung von Bränden, insbesondere über die Sicherheitsabstände, sind zu beachten. Das Feuer ist ständig unter Aufsicht zu halten und bei starkem Wind zu löschen. Feuer und Glut müssen beim Verlassen der Feuerstelle erloschen sein. Als Brennstoff darf nur unbehandeltes Holz verwendet werden. Zur Erhöhung der Flammenintensität sind natürliche Materialien, wie z. B. harzreiche Hölzer, zu verwenden. Die Verwendung von Abfällen (z. B. von gestrichenem, lackiertem oder beschichtetem Altholz, Sperrmüll, Altreifen oder Kunststoffen) als Brennmaterial ist nicht zulässig. Mitarbeiter des Landratsamtes werden die Feuerstellen diesbezüglich überprüfen. Es dürfen auch keine Treibstoffe oder Altöle zum Anfeuern verwendet werden. Reste von Brennmaterialien und Abfällen (Flaschen usw.) sind im Anschluss an die Veranstaltung zu entsorgen.
Der Veranstalter ist für die Anzeige bei den zuständigen Stellen, den Aufbau der Feuerstelle, das Abbrennen sowie die Säuberung der Brandstelle verantwortlich.
Aktuelle Wasserqualität der Badestellen im Landkreis Cham – Die bakteriologischen Befunde der Badestellen im Landkreis sind nicht zu beanstanden. Das belegen aktuelle Untersuchungen
Die Badestellen im Landkreis wurden am 15. und 16. Mai 2023 durch das Gesundheitsamt Cham bakteriologisch beprobt. Untersucht wurde auf die Indikatorkeime Escherichia coli und intestinale Enterokokken. Alle Proben waren bakteriologisch nicht zu beanstanden. Weitere Auffälligkeiten und wesentliches Algenwachstum wurden nicht festgestellt.
Beprobt wurden im Einzelnen: Satzdorfer See, Seepark Arrach, Huberweiher Lohberg, Blaibacher See, Hammerweiher Strahlfeld, Neubäuer See, Silbersee, Drachensee, die Naturbäder Tiefenbach und Neukirchen b.Hl.Blut sowie die Badestellen in Rhan, Campingplatz Hohenwarth, Kummersdorf, Eschlkam, Pösing, Trasching und Zell.
Nicht beprobt wurden das zu diesem Zeitpunkt wegen Bauarbeiten entleerte Naturbad Stamsried und die ebenfalls trocken liegende Badestelle Heinrichskirchen. Das EU-Badegewässer Perlsee Waldmünchen unterliegt einem anderen Untersuchungsrhythmus. Die letzte Probe wurde dort am 22. Mai 2023 mit ebenfalls gutem Ergebnis genommen.
Die Beprobungen werden in einem monatlichen Rhythmus weitergeführt.
Natürliche Badegewässer verändern ihre Eigenschaften durch die Einflüsse von Sonne, Wind, Niederschlägen und ggf. eingetragener Fracht. Sie enthalten von Natur aus eine Vielzahl von Organismen, auch solche, die für die Gesundheit von Mensch und Tier unter Umständen nicht zuträglich sind. Beim Baden in solchen Gewässern sind daher besondere Umsicht und Eigenverantwortung erforderlich. “Badegäste sollten ein natürliches Badegewässer vor dem Baden immer mit Auge und Nase beurteilen. Weist das Wasser optisch oder geruchlich auffällige Veränderungen auf, sollte auf das Baden vorsichtshalber verzichtet werden“, rät Dr. Thomas Engert vom Gesundheitsamt. Die Einhaltung der allgemeinen Baderegeln sollte eine Selbstverständlichkeit sein. Der Experte stellt zudem klar, dass die Beprobungen nur eine Momentaufnahme der Wasserqualität sei.
Berichte aus dem Landratsamt Cham