Lkr. Cham. Nach der Anhebung der Förderung im „Bereich Heizen mit erneuerbaren Energien“ zum letzten Jahreswechsel, gibt es für 2021 weitere Änderungen in der Förderlandschaft.
Wer für nächstes Jahr die Absicht hat, sein Bestandsgebäude zu sanieren oder einen Neubau zu errichten, können die folgenden Neuerungen durchaus interessant sein.
Ab dem 2. Januar 2021 wird das bisherige Förderprogramm „Heizen mit erneuerbaren Energien“ und die Gebäudeförderprogramme der KfW in das „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) übergehen.
Die wichtigsten Neuerungen haben wir für Sie auf einen Blick zusammengestellt:
- Die Fördersätze für Heizungen im Bestandsgebäude bleiben erhalten.
- Für die bewilligte Maßnahme ist nunmehr ein Zeitraum von 24 Monaten zur Ausführung vorgesehen
- Eine Erhöhung der Förderung um 10%-Punkte bei Heizungen ist nun auch möglich, wenn der alte Ölkessel der gesetzlichen Austauschpflicht unterliegt.
- Auch der Anschluss an ein öffentliches Wärmenetz wird mit 30 – 45 % unterstützt
- Heizungsanlagen im Neubau werden über die förderfähigen Kosten der Neubauförderung bei der KfW mit gefördert
- Neu ist auch, dass jeder Fördertatbestand sowohl als Zuschuss- wie auch als Kreditförderung angeboten wird (bislang teilweise nur Zuschuss bzw. teilweise nur Kreditförderung)
- Sämtliche Förderangebote (Energieeffizienz, erneuerbare Energien, Fachplanung und Baubegleitung) können mit nur einem Antrag bei nur einer Institution (KfW oder BAFA) beantragt werden, inklusive Fachplanung und Baubegleitung
- Zur Sanierung fällige Wohngebäude, können berücksichtigt werden, wenn der Bauantrag bzw. die Bauanzeige mindestens fünf Jahre zurückliegt
- Förderbedingungen für Wohn- und Nichtwohngebäude werden angeglichen
- Bei Einbindung erneuerbarer Energien (z.B. Pelletheizung) kann sich der Fördersatz leicht erhöhen
- Der Stichtag für den Vorhabensbeginn ändert sich von „Beginn der Bauarbeiten“ auf „Auftragserteilung“ (Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrages)
- Reine Zuschussanträge werden nun bei der BAFA gestellt, für Kreditförderungen ist die KfW zuständig: Ab dem 02.01.2021 können Zuschüsse für die BEG Einzelmaßnahmen bei dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden. Ab dem 01.07.2021 kann eine Kreditförderung für die BEG Einzelmaßnahmen sowie eine Kredit- oder Zuschussförderung für Vollsanierungen und effiziente Neubauten von Wohn- und Nichtwohngebäuden bei der KfW beantragt werden (ggf. mittelbar über die Hausbank)
Anträge für Vollsanierungen und effiziente Neubauten von Wohn- und Nichtwohngebäuden können noch wie gewohnt bis zum 30.06.2021 für die entsprechenden Programme „Energieeffizient Bauen und Sanieren“ bei der KfW gestellt werden.
Einen allgemeiner Überblick dazu ist auf der BAFA-Seite www.bafa.de zu finden, ebenso eine Liste mit vielen häufig gestellten Fragen (FAQs).
Detaillierte Informationen zu Fördermöglichkeiten und erneuerbaren Energien bietet das Zukunftsbüro der Kreiswerke Cham, Tel. 09971/78-568 oder 78-573.
Bericht des Landratsamtes Cham
Bild: Symbolbild