Bad Kötzting. Eigentlich eine Selbstverständlichkeit, aber immer wieder eine Extra-Erwähnung wert: Alkohol und Autofahren passen nicht zusammen!
Bereits ab 0,3 Promille kann es im Falle eines Unfalls zu strafrechtlichen Konsequenzen mit Fahrverbot, Punkten und Bußgeld kommen. Bei 0,5 Promille drohen 500 Euro Strafe, zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot. Ab 1,1 Promille attestiert der Gesetzgeber automatisch absolute Fahruntüchtigkeit.
Wird ein Autofahrer mit diesem Promillewert von der Polizei erwischt, kommen zu drei Punkte in Flensburg und einer Geldstrafe noch ein sechsmonatiges Fahrverbot. Außerdem wird die Fahrerlaubnis eingezogen. Für Fahranfänger besteht zudem ein striktes Alkoholverbot.
Angetrunken Rad zu fahren, ist übrigens ebenfalls keine gute Idee. Bei einem Unfall ist ab 0,3 Promille die Gefahr groß, dass der Führerschein weg ist. Ab 1,6 Promille gelten Radler als absolut fahruntüchtig. Wer die Grenze überschreitet, begeht daher sogar eine Straftat, die mit Geld- oder Freiheitsstrafen geahndet wird. Die Fahrerlaubnis wird ebenfalls eingezogen.
(Bericht der Polizei Bad Kötzting / Bild: Archivbild)