Verkehrsdelikte – Fahren ohne Fahrerlaubnis – Wegen einer Ruhestörung durch mehrere Jugendliche wurden Beamte der Polizeiinspektion Amberg am Dienstag kurz vor Mitternacht in die Vitusstraße nach Ursensollen beordert. Vor Ort stellten die Polizisten einen 15-Jährigen fest, welcher mit seinem Leichtkraftrad an der Einsatzörtlichkeit verweilte und laut eigenen Angaben auf dem Weg zu seinem Kumpel sei. Da der junge Mann offensichtlich bereits Alkohol konsumierte, wurde ihm die Weiterfahrt mit seinem Zweirad polizeilich untersagt und der Fahrzeugschlüssel sichergestellt.
Nach einer genauen Inaugenscheinnahme des Leichtkraftrades und der Befragung des 15-Jährigen, räumte dieser im Beisein eines Erziehungsberechtigten ein, dass er sein Moped frisiert habe, um die Höchstgeschwindigkeit zu erhöhen. Aufgrund der höheren möglichen Geschwindigkeit war demnach die Mofa-Prüfbescheinigung des Heranwachsenden nicht mehr ausreichend, so dass ein Strafverfahren wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet wurde.
0,5-Promille-Grenze überschritten – Beamte der Zentralen Einsatzdienste Amberg kontrollierten am Dienstag gegen 22.00 Uhr einen 59-jährigen Sulzbach-Rosenberger, welcher mit seinem Auto auf der Bayreuther Straße unterwegs war. Hierbei konnten die Polizisten deutlichen Alkoholgeruch wahrnehmen und führten deshalb einen Atemalkoholtest durch, welcher die Vermutung der Polizisten bestätigte und einen Wert von über 1,0 Promille ergab. Aufgrund des hohen Alkoholwertes wurde der Fahrzeugschlüssel sichergestellt, die Weiterfahrt polizeilich untersagt und eine Blutentnahme in einem Krankenhaus durchgeführt. Dem 59-Jährigen erwartet nun ein Verfahren nach dem Straßenverkehrsgesetz.
Fahrraddiebstahl – Unversperrtes Fahrrad entwendet – Am Samstag gegen 15.00 Uhr stellte ein 12-jähriger Amberger sein Mountainbike an einem Fahrradabstellplatz in der Hockermühlstraße unversperrt ab. Als der junge Mann gegen 19.00 Uhr sein Fahrrad wieder in Empfang nehmen wollte, war es entwendet. Der Entwendungsschaden wird mit über 550 EUR angegeben. Die Polizeiinspektion Amberg hat zur Aufklärung der Straftat ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Brandfall ohne Personenschaden – Flächenbrand auf Standortübungsplatz – Ausgelöst durch militärische, pyrotechnische Übungsdarstellung, geriet gestern gegen 13.20 Uhr eine Freifläche in der Größe von etwa 100 Meter mal 100 Meter in Brand. Umliegende Feuerwehren wurden zur Brandbekämpfung eingesetzt und konnten den Flächenbrand innerhalb weniger Minuten unter Kontrolle bringen und ablöschen. Zeitweise kam es zu einer deutlichen Rauchentwicklung, jedoch zu keinerlei Gefährdung von Personen oder des Straßenverkehrs. Ein Sachschaden entstand laut eines Verantwortlichen vor Ort nicht.
Ladendiebstahl – Fußballtrikots werden zum Ziel eines Diebstahls – Ein 14-Jähriger aus dem Gemeindebereich Kümmersbruck wurde am Dienstag gegen 13.30 Uhr beim Versuch vier Fußballtrikots im Wert von über 320 EUR zu entwenden ertappt. Der junge Mann war zur Tatzeit gemeinsam mit seinem Kumpel in einem Sportgeschäft in der Amberger Innenstadt und begab sich mit vier Trikots in eine Umkleidekabine, während sich seine Begleitung von einem Mitarbeiter beraten ließ.
Der aufmerksame Mitarbeiter konnte dennoch das Öffnen der Sicherungsetiketten wahrnehmen und hielt den 14-Jährige deshalb beim Verlassen des Ladengeschäftes an. Wie sich herausstellte, hatte der Heranwachsende die Diebstahlsicherungen entfernt und die Ware in einen mitgeführten Rucksack verstaut. Die anschließend alarmierten Beamten der Polizeiinspektion Amberg konnten in der Umkleidekabine die entsprechenden Warensicherungen auffinden, welche hinter einer Lampe versteckt waren. Dem jungen Mann erwartet nun eine Strafanzeige wegen Ladendiebstahl.
Bademode eingesteckt und nicht bezahlt – Beamte der Polizeiinspektion Amberg wurden gestern zur Mittagszeit zu einem Ladendiebstahl in einem Modegeschäft in der Amberger Innenstadt gerufen. Wie den Polizisten vor Ort mitgeteilt wurden, konnte eine Mitarbeiterin beobachten, wie ein 13-jähriges Mädchen aus Amberg Bademoden im Wert von 95 EUR entwendete. Aufgrund der Schuldunfähigkeit des Mädchens wurde diese ihrer Mutter übergeben. Wie in solchen Fällen üblich, wird das zuständige Jugendamt über den Vorfall in Kenntnis gesetzt. Die entwendete Ware konnte unbeschädigt an den Ladenbesitzer übergeben werden.
Berichte der Polizei Amberg