Bericht: Stadt Regensburg / Bild: Symbolbild
Regensburg. Laut Amtsblatt der Stadt Regensburg vom 22. November 2021 hat die Stadt für den anstehenden Jahreswechsel ein Feuerwerksverbot für die Altstadt erlassen.
Es gilt im Zeitraum von Freitag, 31. Dezember 2021 (Silvester), 20.30 Uhr, bis Samstag, 1. Januar 2022 (Neujahr), 6 Uhr, auf allen öffentlichen Flächen der Altstadt südlich der Donau im und innerhalb des Grüngürtels, der gebildet wird aus dem Herzogspark, der Prebrunnallee, der Fürst-Anselm-Allee, den Grünanlagen am Ernst-Reuter-Platz, an der Landshuter Straße und der Gabelsbergerstraße und aus dem Villapark, sowie allen öffentlichen Flächen in Stadtamhof und dem Oberen und Unteren Wöhrd.
Betroffen sind auch die Nibelungenbrücke, die Eiserne Brücke, die Steinerne Brücke, der Eiserne Steg, die Brücke am Wasserkraftwerk (Winzerweg), die Wehrbrücke Donaukanal Regensburg, der Pfaffensteiner Steg, der Grieser Steg, die Oberpfalzbrücke und die Protzenweiherbrücke.
Die Bundesregierung hat darüber hinaus ein bundesweites Verkaufsverbot für Pyrotechnik erlassen.
Auf privaten Flächen ist das Böllern zwar prinzipiell erlaubt, doch muss unbedingt darauf geachtet werden, dass ausreichend Platz – auch nach oben – zur Verfügung steht. Um schwere Unfälle zu vermeiden, warnt die Stadt dringend davor, Feuerwerkskörper in engen Hinterhöfen oder gar auf Balkonen zu zünden.
Gemäß 15. Bayerischer Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (15. BayIfSMV) weist die Stadt außerdem darauf hin, dass zwischen dem 31. Dezember 2021, 15 Uhr, und dem 1. Januar 2022, 9 Uhr, Ansammlungen von mehr als zehn Personen auf öffentlichen publikumsträchtigen Plätzen und in ihrem weiteren Umfeld untersagt sind.
Im Stadtgebiet Regensburg werden daher folgende öffentliche publikumsträchtige Verkehrsflächen für Ansammlungen gemäß § 14 Absatz 4 Satz 3 der 15. BayIfSMV (Ansammlungsverbot) festgelegt: Bismarckplatz, Gutenbergplatz, Neupfarrplatz (mit Gesandtenstraße), St.-Kassiansplatz, Domplatz (mit Domstraße und Krauterermarkt), Kohlenmarkt (mit Wahlenstraße und Goliathstraße), Haidplatz (mit Rote-Hahnen-Gasse), Arnulfsplatz (mit Ludwigstraße), Steinerne Brücke (mit Am Brückenbasar), Abgang der Steinernen Brücke bis zum Beginn des Anwesens Müllerstraße 1, Stadtamhof, Thundorferstraße (mit Marc-Aurel-Ufer bis Donaulände), Weinlände (mit Am Weinmarkt), Keplerstraße, Goldene-Bären-Straße, Weiße-Lamm-Gasse, Fischmarkt, Obermünsterplatz, Obermünsterstraße
Über zehn Personen hinausgehende Menschenansammlungen haben sich in oben genannten Bereichen unverzüglich zu zerstreuen.
Die Allgemeinverfügung gilt durch Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Regensburg unter www.regensburg.de am Montag, 27. Dezember 2021, als bekanntgegeben und ist ab Dienstag, 28. Dezember 2021, 0 Uhr, wirksam.