Die Ausbreitung von COVID-19 führt weiterhin zu Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr und Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens. Zu unterscheiden ist zwischen dem Festland und Madeira und den Azoren, siehe Besonderheiten in den Autonomen Regionen Madeira und Azoren. Die folgenden Informationen beziehen sich auf das Festland.
Epidemiologische Lage.Portugal ist inzwischen von COVID-19 stärker betroffen und erlebt weiterhin eine hohe, jedoch nicht weiter zunehmende Zahl an Neuinfektionen. Regionaler Schwerpunkt ist der Großraum Lissabon. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise. Derzeit gibt es keine bekannten Einreisebeschränkungen für Deutsche, die auf dem Luft- oder Landweg aus Deutschland auf dem portugiesischen Festland einreisen. Reisende müssen bei Einreise jedoch persönliche Angaben zum Zielort, Reisegrund und ihrer Erreichbarkeit, auch während des Aufenthalts in Portugal, machen. Die mehrsprachige Einreisekarte wird von den Fluggesellschaften einbehalten.
Es wird zudem bei allen Einreisenden per Infrarot die Körpertemperatur gemessen. Sollte die Temperatur 38° C übersteigen, ist mit weiteren Untersuchungen und Maßnahmen der Gesundheitsbehörden, wie Selbstisolation bzw. häuslicher Quarantäne, zu rechnen.
Für Reisen nach Madeira und auf die Azoren, siehe Abschnitt Azoren und Madeira.
Durch- und Weiterreise
Es bestehen keine Einschränkungen mehr. Auch die Landesgrenze zu Spanien ist seit 1. Juli 2020 wieder offen.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr und der grenzüberschreitende Verkehr mit Bussen und Zügen werden nach und nach wieder aufgenommen.
Für alle portugiesischen Flughäfen gelten weiterhin strikte Zugangsregelungen. So dürfen nur Passagiere mit gültigem Ticket oder gültiger Bordkarte für tatsächlich operierende Flüge die Flughäfen betreten. Informationen zum Umbuchen, zu stornierten Flügen und allen Maßnahmen bieten die portugiesischen Flughäfen Aeroportos de Portugal.
Beschränkungen im Land
Das öffentliche Leben wurde in nahezu allen Bereichen wieder aufgenommen, wenn auch teilweise mit entsprechenden Kapazitäts- oder zeitlichen Beschränkungen. Für Hotelbetriebe und Campingplätze ist auch weiterhin mit Einschränkungen zu rechnen. Restaurants sind geöffnet, ebenso Bars und Diskotheken, wenn auch mit begrenzten Öffnungszeiten bis 1.00 Uhr. Spontane private Versammlungen ohne Einhaltung von Abstandsregeln sind im ganzen Land auf 20 Personen begrenzt. Öffentliche Verkehrsmittel fahren regelmäßig, Stoßzeiten sollten vermieden werden. Bei der Nutzung von Sporteinrichtungen ist mit Einschränkungen zu rechnen, insbesondere dann, wenn es sich nicht um Einzelsport im Freien, wie z.B. Wassersport, Tennis oder Golf handelt.
Der Strandbadebetrieb ist unter Auflagen wieder aufgenommen. Ein Ampelsystem und eine Echtzeit-Onlineplattform mit Auskunft über Belegung sollen bei der Einhaltung der Hygieneregeln helfen.
Für den Großraum Lissabon bleiben aufgrund des regionalen Schwerpunkts der Neuinfektionen bis zum 31. August 2020 einige Lockerungsmaßnahmen zurückgenommen. Geschäfte, Cafés, Bars und Diskotheken schließen hier um 20.00 Uhr, Supermärkte um 22.00 Uhr. Im öffentlichen Raum darf kein Alkohol konsumiert werden. Auch werden spontane private Versammlungen ohne Einhaltung von Abstandsregeln von 20 auf 10 Personen begrenzt. Ähnliche Einschränkungen gelten auch für einige Azoreninseln und können auch zukünftig kurzfristig von lokalen Behörden verfügt werden.
Portugiesische Häfen sind für Kreuzfahrtschiffe bis auf weiteres gesperrt.
Hygieneregeln
Wer im öffentlichen Raum unterwegs ist, muss grundsätzlich einen Mindestabstand von zwei Meter zu allen Personen, die nicht im selben Haushalt leben, einhalten. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in Geschäften und in den öffentlichen Verkehrsmitteln ist Pflicht. Bei Verstoß kann eine Geldstrafe gegen Einzelpersonen von bis zu 500 Euro, gegen Gruppen von bis zu 5.000 Euro verhängt werden.
Besonderheiten in den Autonomen Regionen Madeira und Azoren
Die Autonomen Regionen Madeira und die Azoren haben weitreichendere Maßnahmen ergriffen.
In der Autonomen Region Madeira gilt die Maskenpflicht seit dem 1. August 2020 auch im Freien. Auf einigen Azoreninseln gelten u.a. eingeschränkte Öffnungszeiten siehe Beschränkungen im Land.
Vor oder bei Einreise nach Madeira und auf die Azoren muss eine Gesundheitserklärung abgegeben werden. Das Formular wird von den Fluggesellschaften und von der Regionalregierung als Online-Formular für Madeira und Online-Formular für die Azoren zur Verfügung gestellt.
Bei der Einreise auf die Azoren muss zudem 72 Stunden vor Abflug ein Fragebogen online ausgefüllt werden, mit welchem der Reisende für die Einreise einen Barcode erhält.
Für Reisen zwischen den Inseln der Azoren muss ein weiteres Online-Formular ausgefüllt werden.
Bei der Einreise mit dem Flugzeug vom Festland auf die Azoren muss ein negativer COVID-19-Test vorgelegt werden, der nicht länger als 72 Stunden vor Abflug durchgeführt wurde. Alternativ können Reisende unmittelbar bei Einreise einen kostenlosen COVID-19-Test vornehmen lassen. Im letzteren Fall ist eine vorsorgliche Selbstisolation bis zur Vorlage des negativen Testergebnisses erforderlich. Bei einem Aufenthalt von mehr als sieben Tagen soll ein weiterer Test am 6. Tag nach dem ersten Test erfolgen. Der Reisende muss sich dafür mit der Gesundheitsbehörde seines Aufenthaltsorts in Verbindung setzen. Auch die Weiterreise auf eine andere Azoreninsel ist nur nach Vorlage bzw. Erhalt eines negativen COVID-19-Testergebnisses möglich.
Bei Einreise nach Madeira muss entweder bei Einreise ein negativer COVID-19-Test vorgelegt werden, der nicht länger als 72 Stunden vor Abflug durchgeführt wurde. Alternativ können Reisende bei Einreise einen kostenfreien COVID-19-Test durchführen lassen, dessen Ergebnis in der Regel innerhalb von 12 Stunden vorliegt. Eine Selbstisolation im Hotel bis zum Erhalt des Testergebnisses wird von den Gesundheitsbehörden vorgeschrieben.
Sollte dem Aufenthalt auf den Azoren oder auf Madeira ein Aufenthalt auf dem portugiesischen Festland vorangehen, so können gegen Vorlage des Flugtickets kostenfreie COVID-19-Tests in einigen dazu bestimmten Labors bereits auf dem Festland vorgenommen werden. Nähere Informationen bieten die Regionalregierung der Azoren und Madeiras.
Für Einreisen auf dem Seeweg ist das Anlegen von kleineren Freizeitschiffen an Häfen von Madeira grundsätzlich möglich. Bei allen Besatzungsmitgliedern wird die Körpertemperatur gemessen und es muss eine Gesundheitserklärung mittels des Online-Formular für Madeira abgegeben werden. Sofern die Besatzungsmitglieder nicht bereits länger als 14 Tage symptomfrei und ohne Fieber an Bord des Schiffes waren, ist ein negativer COVID-19 Test vorzulegen, der innerhalb von 72 Stunden vor Abfahrt am letzten Hafen durchgeführt wurde. Wenn kein COVID-19 Test vorgelegt werden kann, wird dieser im Hafen von der Gesundheitsbehörde nachgeholt. Bis ein negatives Testergebnis vorliegt, darf das Schiff nicht verlassen werden.
An den Häfen der Azoren ist das Anlegen von kleineren Freizeitschiffen unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Reisende müssen das Online-Formular für die Azoren zu ihrer Gesundheit ausfüllen. Zusätzlich muss bei Abfahrt vom vorherigen Hafen vor weniger als 72 Stunden bei Einreise ein negativer COVID-19-Test vorgelegt werden, der innerhalb von 72 Stunden vor Ankunft oder bei Einreise in Absprache mit den Gesundheitsbehörden gemacht wird. Bis ein negatives Testergebnis vorliegt, darf das Schiff nicht verlassen werden. Liegt die Abfahrt vom vorherigen Hafen mehr als 72 Stunden, aber weniger als 14 Tage zurück, müssen Reisende einen COVID-19-Test bei Einreise vornehmen. Liegt die Abfahrt vom vorherigen Hafen mehr als 14 Tage zurück, ist kein COVID-19-Test erforderlich, es sei denn, der Reisende weist COVID-19-Symptome auf. Bei einem Aufenthalt von mehr als sieben Tagen soll ein weiterer COVID-19-Test am 6. Tag nach dem ersten Test erfolgen.
- Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen bei der Generaldirektion für Gesundheit oder über die Regierungsseite Reposta de Portugal à COVID-19 sowie den Gesundheitsbehörden der Autonomen Regionen Madeira bzw. Azoren.
- Sofern Sie Krankheitssymptome haben, die auf eine Covid-19-Erkrankung hindeuten, wenden Sie sich auf dem Festland Portugal telefonisch an die folgende Hotline des Nationalen Gesundheitsdienstes: 808 24 24 24 (5 für Englisch). Auf den Azoren lautet die Hotline: 808 24 60 24. Auf Madeira: 800242420.
- Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
- Beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19/Coronavirus.
Bericht und Bild: Auswärtiges Amt