Bericht und Bild: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Bayern. Auf Einladung von Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger tauschten sich beim Zukunftsdialog Märkte und Volksfeste zahlreiche Vertreter von Verbänden der Schausteller und Marktkaufleute sowie vom Gemeindetag aus.
Aiwanger war es wichtig, sich über weitere Öffnungen Gedanken zu machen: „Die Vorbereitungen für alle Märkte ohne Volksfestcharakter laufen auf Hochtouren. Ich möchte gemeinsam mit den Beteiligten rechtzeitig Lösungsansätze, Zukunftsperspektiven und möglichen Handlungsbedarf identifizieren. Es muss alles getan werden, um die Attraktivität und die Aufenthaltsqualität auf Märkten zu steigern und bestehende bürokratische Hürden zu beseitigen.
Sofern die Inzidenz und die Hygienekonzepte es zulassen, bin ich für die Abschaffung der Maskenpflicht bei Märkten im Freien.“
Seit dem 7. Juni 2021 sind nach der 13. BayIfSMV wieder Märkte (Flohmärkte, Künstlermärkte etc.) unter freiem Himmel und ohne Volksfestcharakter möglich. Volksfeste dürfen derzeit nur mit einer Ausnahmegenehmigung durchgeführt werden. Im Rahmen des Runden Tisches sprach sich Wirtschaftsminister Aiwanger vor allem für die Durchführung kleinerer Volksfeste aus.
Dazu sagt er: „Bayern ist eine Hochburg für Volksfeste. Sie sind Tradition und für die Brauchtumspflege wichtig. Sie sind ebenfalls ein Ort lokaler Schmankerl und der geselligste Laufsteg für Trachtenmode. 18 Monate ohne Volksfeste sind eine viel zu lange Zeit. Die Schausteller und Marktkaufleute brauchen endlich wieder Einnahmen. Daher sollen kleinere Volksfeste und die Kirchweih schnellstmöglich wieder stattfinden. Sie sollen wie Freizeitparks ohne Ausnahmegenehmigung der Kreisverwaltungsbehörden schon bald wieder veranstaltet werden. Spätestens im Herbst 2021 könnten dann wieder ein Aufstellen und Austanzen des Kirwa-, Kärwa- und Kirchweihbaums möglich sein. Das schafft mehr Planungssicherheit und Flexibilität für Schausteller und Kommunen gleichermaßen. Gesundheit und Infektionsschutz haben weiterhin oberste Priorität. Doch die Zahlen lassen meiner Meinung nach diesen nächsten Öffnungsschritt zu.“
Zum wiederholten Mal fand dieser Runde Tisch – im Jahr 2020 fanden bereits mehrere Dialoge statt – auf Initiative des Wirtschaftsministeriums statt. Dementsprechend groß war die Zustimmung von den Gesprächsteilnehmern der Branche. Sie begrüßten insbesondere den Einsatz des Wirtschaftsministers für die Verlängerung der Überbrückungshilfe III bis September 2021.
Zudem konnte der Minister eine Verlängerung der Sonderregelung für die Veranstaltungs- und Kulturbranche erreichen. Dadurch sind Ausfall- und Vorbereitungskosten von Veranstaltungen von Januar bis Juni 2021 gedeckt.