Bericht: Bundespolizeidirektion München / Bild: Archivbild
München (ots). Aufgrund der aktuellen Einschränkungen im grenzüberschreitenden Verkehr aus Tschechien und aus Tirol müssen Berufspendler eine Bescheinigung über die Systemrelevanz ihrer Tätigkeit vorweisen.
Der entsprechende Nachweis, einen systemrelevanten Beruf auszuüben, erfolgt bis zum Ablauf des 18. Februar 2021 durch die Glaubhaftmachung des Reisenden. Dies kann derzeit zum Beispiel durch die Vorlage des Arbeitsvertrages und einer entsprechenden Bescheinigung des Arbeitgebers geschehen.
Ab dem 19. Februar 2021 ist eine individualisierte amtliche und sowohl auf den Betrieb als auch auf die Person bezogene Bescheinigung der jeweiligen Landesbehörden in Bayern und Sachsen bei der Einreise mitzuführen und bei der Grenzkontrolle vorzulegen.