Bundespolizei
Handydiebe dank aufmerksamer Frau gefasst
Am Sonntag (27. April) haben zwei marokkanische Männer ein Smartphone bei einem bisher unbekannten Reisenden im Hauptbahnhof entwendet. Eine 29-jährige Deutsche beobachtete den Vorfall und stellte die Männer zu Rede. Im Anschluss informierte die mutige Zeugin die Bundespolizei.
Sonntagnacht teilte eine 29-Jährige einer Streife der Bundespolizei im Hauptbahnhof Nürnberg einen Handydiebstahl mit. Wenige Minuten zuvor beobachtete Sie, wie in der Osthalle ein 16-jähriger Marokkaner sich einem Reisenden näherte und diesem sein Mobiltelefon aus der Gesäßtasche zog. Im Anschluss übergab der junge Mann das Diebesgut an seinen 28-jährigen marokkanischen Komplizen. Die mutige 29-jährige Deutsche ging auf die beiden Männer zu und stellt diese zur Rede. Das Handy wurde durch die Diebe wieder an den Unbekannten ausgehändigt und alle Beteiligten entfernten sich von der Tatörtlichkeit. Die entschlossene Zeugin alarmierte eine im Bahnhof befindliche Bundespolizeistreife, welche sofort nach den beiden Männern fahndete und sie noch im Bahnhof festnahm. Das unbekannte Opfer wurde nicht mehr angetroffen. Er wird wie folgt geschrieben:
- ca. 30 Jahre alt - ca. 1,75 m groß - schwarze Jogginghose und schwarze Kapuzenpullover mit weißer Aufschrift "POPEYE" - weißen Sneakern
Gegen die beiden Marokkaner hat die Bundespolizei ein Ermittlungsverfahren wegen besonders schweren Falls des Diebstahls eingeleitet.
Die Bundespolizei bittet Zeugen, welche die Tat beobachtet haben oder Hinweise zum Geschädigten geben können, die Bundespolizeiinspektion Nürnberg unter der Telefonnummer 0911 205551-0 oder per E-Mail an bpoli.nuernberg@polizei.bund.de zu kontaktieren.

Bundespolizeidirektion München erlässt temporäres Mitführverbot von gefährlichen Gegenständen
Die Bundespolizei erlässt im Zeitraum vom 1. Mai 2025, 00:00 Uhr bis 31. Mai 2025, 24:00 Uhr eine Allgemeinverfügung für den Hauptbahnhof Nürnberg, mit der das Mitführen von gefährlichen Werkzeugen, Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messern aller Art verboten wird.
Der Geltungsbereich der Allgemeinverfügung umfasst den gesamten Gebäudeteil des Hauptbahnhofs Nürnberg, einschließlich der Personentunnel, zugehörige Bahnsteige sowie alle öffentlich erreichbaren Ebenen (siehe Skizze). Innerhalb des Bahnhofsgebäudes sind Untergeschoss mit Schließfachanlage, Erdgeschoss und Obergeschoss mit Galerie in den Geltungsbereich einbezogen.
Aus Sicherheitsgründen ist das Mitführen gefährlicher Gegenstände in diesem Zeitraum untersagt. Dadurch soll die Begehung von Gewaltstraftaten verhindert sowie Reisende und Polizeibeamte vor entsprechenden Angriffen geschützt werden.
Die Einsatzkräfte der Bundespolizei überwachen die Einhaltung des Verbotes. Bei Verstößen gegen die Ordnungsverfügung können die Gegenstände sichergestellt und unabhängig von einem möglichen Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren nach dem Waffengesetz ein Zwangsgeld festgesetzt werden. Weitere Folgen können zudem ein Platzverweis oder ein Bahnhofsverbot (Hausverbot) sein.
Gewaltdelikte auf Bahnhöfen und Bahnanlagen der Eisenbahnen des Bundes bewegen sich weiterhin auf einem hohen Niveau, dies betrifft auch den Bahnhof Nürnberg. Wiederholt kommt es bei solchen Straftaten auch zum Einsatz von Messern. Diese Zahl hat sich von Oktober 2024 bis März 2025 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum sogar verdoppelt. Daher ist die geplante Einschränkung aus Sicht der Bundespolizei erforderlich.
Weitere Bestimmungen bzw. Ausnahmen vom Verbot sind in der angefügten Allgemeinverfügung enthalten. Diese ist auch auf der Homepage der Bundespolizei (https://www.bundespolizei.de/Web/DE/04Aktuelles/01Meldungen/Nohomepage/2025/250430-agv-m.html) veröffentlicht. Auf Plakaten im Bahnhof Nürnberg wird ebenfalls auf das Mitführverbot hingewiesen.
Ergänzend informiert die Bundespolizei:
- Das Führen von Waffen in der Öffentlichkeit unterliegt waffenrechtlichen Bestimmungen und ist gegebenenfalls verboten bzw. bedarf einer behördlichen Erlaubnis (z. B. Verbot des Führens von Einhandmessern, Kleiner Waffenschein für Schreckschuss-, Reiz- und Signalwaffen).
- Waffen, auch solche, die zur Selbstverteidigung gedacht sind, bieten trügerische Sicherheit. Sie können die eigene Risikobereitschaft erhöhen, zur Gewalteskalation beitragen und zu einer Schadensvergrößerung führen.
- Privatpersonen, die Waffen tragen, vernachlässigen oft deeskalierende Techniken und Kommunikationsstrategien, die zu einer Beruhigung der Situation beitragen könnten.
- Waffen erschweren Helfern und der Polizei zu erkennen, wer Täter und wer Opfer ist.
- Eine Waffe kann im ungünstigsten Fall abgenommen und gegen den angegriffenen Träger selbst eingesetzt werden.
- Der Einsatz von Waffen führt schnell zu lebensbedrohlichen Verletzungen und kann erhebliche strafrechtliche sowie finanzielle Folgen haben.
Eine Alternative für einen effektiven Eigenschutz bietet z. B. ein sogenannter Schrillalarm (oder Taschenalarm), insbesondere dann, wenn sich noch weitere Personen im Umfeld aufhalten. Mit dem Auslösen des Alarms erklingt ein lauter und schriller Ton, der Umstehende auf das Geschehen aufmerksam macht. Dadurch können potentielle Täter von einer Tat abgehalten werden. Nützliche Tipps zu verschiedenen Sicherheitsthemen finden sich auch im Internet (https://www.bundespolizei.de/Web/DE/02Sicher-im-Alltag/07Sicher_ohne_Waffen/sicher_ohne_waffen_node.html)