Achenpass / B307 (ots). Am Montag (29. August) ist ein österreichischer Berufskraftfahrer auf richterliche Anordnung hin in Untersuchungshaft genommen worden. Der 44-jährige Tiroler wird beschuldigt, sechs Migranten, darunter drei Minderjährige, mit seinem Pkw gegen Bezahlung von Italien nach Deutschland geschleust zu haben. Die Bundespolizei hat den mutmaßlichen Schleuser im Bereich des Achenpasses gefasst.
Im Rahmen der Grenzkontrollen stoppten die Beamten den Kleinbus mit österreichischen Kennzeichen auf der B307. Der Wagen war von Österreich kommend in Richtung Sylvensteinsee unterwegs. Neben dem Fahrer befanden sich noch sechs weitere Personen im Fahrzeug. Den Garmisch-Partenkirchner Bundespolizisten gegenüber wies sich der Fahrer lediglich mit seinem österreichischen Führerschein aus. Die anderen Insassen gaben an, Kurden zu sein und keine Papiere mitzuführen.
Wegen des Verdachts des Einschleusens von Ausländern und der illegalen Einfuhr von Drogen wurde der Fahrzeugführer, in dessen Hosentasche und Gelbeutel die Beamten mehrere Gramm Kokain finden konnten, vorläufig festgenommen und zur Bundespolizeiinspektion nach Rosenheim gebracht.
Ersten Ermittlungen zufolge hatte der gebürtige Türke die sechsköpfige Gruppe in Südtirol in sein Fahrzeug einsteigen lassen. Seine Beförderungsdienste hätte er sich mit 600 Euro bezahlen lassen. Die Mitfahrer wollte er irgendwo zwischen Lenggries und Bad Tölz absetzen. Laut Bundespolizei kann nicht ausgeschlossen werden, dass es sich um eine organisierte Schleusertour handelte.
Der Beschuldigte wurde Montagnachmittag beim Haftrichter in München vorgeführt. Dieser ordnete an, den Österreicher in Untersuchungshaft zu nehmen. Aus der Gruppe der offenkundig Geschleusten wurden zwei Männer an eine Aufnahmestelle für Flüchtlinge weitergeleitet. Die 35-jährige Frau und ihre drei Kinder, 9, 10 und 13 Jahre alt, mussten das Land nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wieder verlassen.
Bei der Durchsuchung ihrer Handtasche fanden die Beamten einen syrischen Reisepass. Wie sich herausstellte, wollte die Frau in Deutschland aber nicht um Schutz nachsuchen, sondern schlicht bei Angehörigen unterkommen. Sie wurde nach Österreich zurückgewiesen.
(Bericht und Bild: Bundespolizei)