Bericht und Bild: Bundespolizeiinspektion Rosenheim
Rosenheim (ots). Die Bundespolizei hat am Dienstag (24. August) bei Kontrollen in verschiedenen Zügen zwischen Kufstein und Rosenheim mehrere Personen ohne die erforderlichen Einreisepapiere festgestellt. In einem Fall steht der Verdacht der Visumserschleichung im Raum. Ein Libyer gab an, wegen einer dringenden Operation nach München zu wollen. Bei der Vernehmung in der Rosenheimer Inspektion stand dann allerdings ein ganz anderer Reisezweck im Vordergrund.
Am späten Nachmittag wurden die Papiere des libyschen Staatsangehörigen in einem Fernreisezug aus Italien kurz vor Rosenheim überprüft. Die Bundespolizisten stellten fest, dass das von Italien ausgestellte Visum des 21-Jährigen erst vor einigen Tagen seine Gültigkeit verloren hatte. Auf Nachfrage hin, gab der Kontrollierte an, dass er das Visum wegen einer dringend notwendigen Operation in Europa beantragt hätte.
Diese könne er nun in einer Münchner Klinik durchführen lassen. Wegen des Verdachts des illegalen Einreiseversuchs musste der Mann seine Zugreise am Rosenheimer Bahnhof unterbrechen und den Beamten zur Dienststelle folgen. Dort gestand er ein, dass er den anstehenden medizinischen Eingriff nur erfunden hatte. Der Nordafrikaner wurde unter anderem wegen Visumserschleichung angezeigt.
Nachdem er im Verlauf der Befragung um Schutz nachgesucht hatte, leitete ihn die Bundespolizei an eine Aufnahmestelle für Flüchtlinge weiter. Über seinen Verbleib im Land wird noch zu entscheiden sein.
Unmittelbar nach Österreich zurückgewiesen wurden hingegen zwei Marokkaner und ein Pakistaner. Die Männer waren Dienstagnachmittag ebenfalls in Eurocity-Zügen in Richtung Rosenheim unterwegs. Papiere für den beabsichtigten Aufenthalt in Deutschland hatten sie nicht. Zuvor verweigerte die Rosenheimer Bundespolizei noch einem Ghanaer die Einreise.
Auch er konnte bei der Kontrolle im Fernreisezug die erforderlichen Grenzübertrittsdokumente nicht vorweisen. Die Migranten wurden jeweils wegen des Versuchs der unerlaubten Einreise angezeigt und nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen der österreichischen Polizei überstellt.