Bundespolizei

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Gefälschte Papiere bei Grenzkontrollen entlarvt

Die Bundespolizei hat am Sonntagnachmittag (29. September) bei Grenzkontrollen nahe Kiefersfelden einen Syrer mit offenkundig gefälschtem Führerschein gestoppt. Zuvor fassten die Kontrollbeamten einen mutmaßlichen Urkundenfälscher aus Polen. Auch er hatte eine Fahrerlaubnis, die sich als Fälschung erwies. Mit einem falschen bulgarischen Ausweis wollte ein weiterer Mann nach Deutschland reisen, der nachweislich allerdings kein Bulgare war.

Im Rahmen der Überprüfung der Papiere von Insassen eines in Deutschland zugelassenen Wagens, stellten die Bundespolizisten fest, dass der Beifahrer mit einer gefälschten bulgarischen Identitätskarte über seine tatsächliche Nationalität hinwegtäuschen wollte. Bei der Durchsuchung des Reisegepäcks fanden die Beamten seinen echten georgischen Reisepass. Der Georgier wurde wegen Urkundenfälschung und versuchter illegaler Einreise angezeigt. Anschließend brachten die Beamten den 35-Jährigen einer richterlichen Anordnung entsprechend nach München in eine Abschiebehafteinrichtung. Dort muss er auf die Zurückweisung in sein Heimatland warten.


Mit je einem Strafverfahren wegen Urkundenfälschung müssen auch ein polnischer und ein syrischer Pkw-Fahrer rechnen. Während der 57-jährige Pole bei der Kontrolle an der Inntalautobahn neben seinem Ausweis einen ukrainischen Führerschein vorzeigte, händigte der 23-jährige Syrer den Beamten eine österreichische Aufenthaltserlaubnis für Asylberechtigte sowie eine rumänische Fahrerlaubnis vor.

Keiner der beiden Männer hätte jedoch als Fahrzeugführer am Steuer sitzen dürfen, denn ihre Führerscheine konnten von den Bundespolizisten als “glatte Fälschungen” entlarvt werden. Daher wurden sie des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und der Urkundenfälschung beschuldigt, festgenommen und schließlich der für die weitere Strafverfolgung zuständigen Dienststelle der Bayerischen Landespolizei in Raubling überstellt.

Bierdiebstahl führt zu Haftvorführung

Eine 37-Jährige, die im Hauptbahnhof eine Flasche Bier entwendete und anschließend Beamte tätlich angriff, muss vor den Haftrichter. Einer 26-Jährigen wird in einer S-Bahn vor dem Ostbahnhof das Handy aus der Hand getreten. Ein 35-Jähriger zeigt an der Hackerbrücke den Hitlergruß.

* Bierflaschendiebstahl:

Eine 37-jährige Ukrainerin wurde von Zivilbeamten der Bundespolizei beobachtet, wie sie gegen 19:15 Uhr aus einem Ladengeschäft am Ausgang Arnulfstraße eine Flasche Bier mitnahm – ohne zu bezahlen. Im Dienstverrichtungsraum der Bundespolizei am Gleis 26 des Hauptbahnhofes beleidigte und bedrohte sie einen Beamten in russischer Sprache. Hätte man das der mit 2,7 Promille Alkoholisierten, weil nicht öffentlich, vielleicht noch durchgehen lassen, war es vorbei, als sie bei den polizeilichen Maßnahmen mehrfach die Faust gegen Beamte erhob und bei der Verbringung zum Dienst-Kfz einen Beamten mit dem Fuß trat.

Da die 37-Jährige, die im August 2023 in die Bundesrepublik eingereist war, über keinen Wohnsitz in Deutschland verfügte, sie zudem gegen Wohnauflagen einer Fiktionsbescheinigung verstieß und auch bereits im Januar 2024 mit einer Gewalttat gegen Beamte aufgefallen war, entschied die Staatsanwaltschaft München I auf Haftrichtervorführung für den heutigen Tag. Ermittlungen wegen Widerstandes und tätlichen Angriffs gegen Vollstreckungsbeamte sowie Beleidigung und Bedrohung sowie Diebstahl und Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz wurden von der Bundespolizei eingeleitet.

** Handy aus der Hand getreten:

Gegen 19:35 Uhr befand sich eine 35-jährige Somalierin in einer S-Bahn (S7) auf dem Weg über den Ostbahnhof Richtung Kreuzstraße. Als die Frau aus Schwabing, in der S-Bahn sitzend, an ihrem Mobiltelefon hantierte, trat ein bislang Unbekannter – ohne erkennbaren Grund – der Frau mit dem Fuß gegen die Hand, sodass das Telefon zu Boden fiel. Während ein 26-jähriger Deutscher einen Notruf absetzte, sprachen ein 22-jähriger Deutscher und eine 37-jährige Kosovarin den Unbekannten auf dessen Verhalten an. Kurz darauf flüchtete der Mann beim Halt am Ostbahnhof aus der S-Bahn. Die Somalierin wurde nur leicht an der Hand verletzt, das Handy blieb unbeschädigt.

Die Bundespolizei hat – nach Auswertung der Videoaufzeichnung der S-Bahn und des Bahnsteigs – Fahndungsflyer erstellt, um dem Mann, gegen den wegen Körperverletzung ermittelt wird, habhaft werden zu können. Aufgrund zahlreicher Erfolge dieser Maßnahmen kann man dem Unbekannten nur raten, sich selbst zu stellen.

Die Bundespolizei dankt den drei engagiert eingreifenden Helfern.

*** Hitlergruß:

Ein 35-jähriger Deutscher wurde von Einsatzkräften der Bundespolizei gegen 21:30 Uhr am Bahnsteig der Hackerbrücke auf das geltende Rauchverbot aufmerksam gemacht. Statt die Zigarette auszumachen und damit weiteren Maßnahmen zuvorzukommen, erhob er seine rechte Hand zum “Gruß” und äußerte dazu: “Alles für Deutschland”. Der mit 0,92 Promille alkoholisierte Wiesnheimkehrer erhielt eine Strafanzeige wegen Verwendung von Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen.

**** Tipp Familien-Wiesn:

Einen Wiesn-Tipp des Kommunikationsteams der Bundespolizei vom Lautsprecherkraftwagen an der Hackerbrücke geben wir heute zum Familientag gerne weiter: Notieren Sie bitte auf dem Unterarm eines Kindes eine telefonische Erreichbarkeit von Eltern oder Erziehungsberechtigten. Sollte ein Kind verloren gehen, kann man schnell Bescheid geben. Das gilt übrigens auch für andere Volksfeste oder Veranstaltungen.

Bundespolizei deckt zwei Schleusungsfälle am Flughafen München auf

Die Bundespolizei hat am Dienstag (1. Oktober) zwei Schleusungsfälle am Flughafen München aufgedeckt. In beiden Fällen konnten gefälschte Dokumente und Hinweise auf organisierte Schleusungen festgestellt werden.

Im ersten Fall kontrollierten die Beamten einen 39-jährigen syrischen Staatsangehörigen, der aus Madrid einreiste. Die Beamten hatten Zweifel an der Echtheit des vorgelegten bulgarischen Reisepasses. Nach eingehender Prüfung stellte sich heraus, dass es sich um ein gefälschtes Dokument handelte. In seiner Vernehmung gab der Mann an, über Syrien, die Türkei, Griechenland und Spanien nach Deutschland geschleust worden zu sein. Für die Schleusung habe er insgesamt 4.000 US-Dollar und 8.500 Euro an eine Schleuserorganisation gezahlt.

Der zweite Fall betraf eine 35-jährige Syrerin, die über Stockholm einreiste. Bei der Kontrolle legte sie eine spanische Identitätskarte vor, die ebenfalls als Fälschung identifiziert wurde. In ihrer Aussage gab die Frau an, von einem Schleuser über die Türkei und Griechenland nach Schweden gebracht worden zu sein. Die unbekannten Kosten für die Schleusung habe ihre Familie übernommen.

Beide Personen stellten Asylanträge und wurden anschließend an die Erstaufnahmeeinrichtung in München weitergeleitet.

Die Bundespolizei führt in beiden Fällen die Ermittlungen fort und prüft mögliche Verbindungen zu internationalen Schleusernetzwerken.