In einem internationalen Reisezug klickten am Dienstagmorgen die Handschellen. Die Bundespolizei vollstreckte bei Grenzkontrollen einen Haftbefehl gegen einen 33-Jährigen.

Festnahme bei Grenzkontrolle
Am Dienstag, den 21. April 2026, führten Beamte der Bundespolizei routinemäßige Grenzkontrollen durch. Der Einsatz fand gegen 08:30 Uhr im Einreisezug aus Prag auf Höhe von Furth im Wald statt. Im Fokus der Ermittler stand dabei ein 33-jähriger Mann rumänischer Staatsangehörigkeit.
Abgleich der Personalien
Während der Überprüfung der Ausweisdokumente im Zugabteil ergab ein Abgleich mit dem polizeilichen Fahndungssystem einen Treffer. Gegen den Reisenden lag eine aktuelle Ausschreibung zur Festnahme vor. Die Staatsanwaltschaft München suchte den Mann bereits seit längerer Zeit aufgrund eines rechtskräftigen Strafbefehls.

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Hintergrund der Straftat
Dem festgenommenen Mann wurde das Erschleichen von Leistungen zur Last gelegt. Da er die geforderte Geldstrafe in der Vergangenheit nicht beglichen hatte, erließ das Amtsgericht München einen Vollstreckungshaftbefehl. Die Gesamtsumme der Justizschulden belief sich in diesem Fall auf genau 834,50 Euro.
Überstellung in die Justizvollzugsanstalt
Da der 33-Jährige den fälligen Betrag auch vor Ort nicht aufbringen konnte, leiteten die Beamten die notwendigen Schritte ein. Sie nahmen den Gesuchten fest und brachten ihn zur Verbüßung einer Ersatzfreiheitsstrafe in die Justizvollzugsanstalt Regensburg. Damit wurde der Haftbefehl erfolgreich vollstreckt.
Info
Das Erschleichen von Leistungen ist in Deutschland gemäß § 265a StGB unter Strafe gestellt. Darunter fällt insbesondere die Inanspruchnahme von Leistungen eines Automaten, eines Telekommunikationsnetzes, die Beförderung durch ein Verkehrsmittel oder der Zutritt zu einer Veranstaltung oder Einrichtung in der Absicht, das Entgelt nicht zu entrichten.
