Tirschenreuth, Unfall, Helm, Erbendorf

Ausweichmanöver führt zu Sturz


Erste Hilfe

General Medi 127 in 1 Auto Pannenset Verbandskasten Kfz Notfall Pannenhilfe Set – Notfall Erste Hilfe


Keine Berührung zwischen den Beteiligten


Fahrerflucht nach dem Zwischenfall


Zeugenaufruf der Polizei Kemnath


Info

Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort, umgangssprachlich oft als „Fahrerflucht“ bezeichnet, ist in Deutschland gemäß § 142 des Strafgesetzbuches (StGB) eine Straftat. Ein Unfallbeteiligter muss so lange am Unfallort bleiben, bis die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung ermöglicht wurde.