(Bericht: Bundespolizei) – Am Dienstag (30. Januar) hat die Bundespolizei einen nigerianischen Migranten hinter Gitter gebracht. Der Mann, gegen den ein Haftbefehl vorlag, hatte versucht entgegen einer bestehenden Wiedereinreisesperre unerlaubt über die Grenze zu gelangen.

Lindauer Bundespolizisten kontrollierten in den frühen Morgenstunden am Grenzübergang Hörbranz (BAB 96) einen nigerianischen Fernbusreisenden (Routing Turin-Nürnberg). Der 41-Jährige wies sich mit seinen gültigen italienischen Flüchtlingsdokumenten aus. Bei der Überprüfung fanden die Bundespolizisten heraus, dass der Migrant mit einem Einreise- und Aufenthaltsverbot für die Bundesrepublik belegt ist.


Der Nigerianer war erstmal 2018 nach Deutschland eingereist und hatte einen Asylantrag gestellt. Nachdem dieser bereits Ende 2019 abgelehnt worden war, erfolgte im November 2021 die Abschiebung des Mannes nach Italien, wo er sich bereits im Asylverfahren befand. Bereits Anfang 2022 hatte der Beschuldigte einen Asylfolgeantrag in Deutschland gestellt, wozu er entgegen der Wiedereinreisesperre eingereist war. Der Antrag wurde jedoch kurze Zeit später ebenso negativ beschieden.

Außerdem fanden die Polizisten heraus, dass gegen den unter verschiedenen Personalien bekannten Mann ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Karlsruhe wegen unerlaubten Aufenthaltes vorlag. Der Mann hatte die vom Gericht verhängte Geldstrafe in Höhe von fast 2.000 Euro bisher nicht gezahlt.

Die Beamten zeigten den Busreisenden wegen versuchter unerlaubter Einreise an und lieferten den Beschuldigten, der seine ausstehenden Justizschulden nicht begleichen konnte, am Nachmittag in die Justizvollzugsanstalt Kempten ein. Die Bundespolizei informierte die für mögliche Rückführungsmaßnahmen im Anschluss an die Haft zuständige Ausländerbehörde über den Fall sowie Verbleib des Migranten.