Bericht und Bild: Bundespolizeiinspektion Waldmünchen
Furth im Wald. Am Dienstag- und Mittwochabend (30. November und 1. Dezember) haben Fahnder der Bundespolizei jeweils zwei Migranten bei der unerlaubten Einreise aus Böhmen erwischt. Einer der Männer war Corona-Positiv.
Bundespolizisten kontrollierten am Dienstag (30. November) gegen 21.00 Uhr zwei Männer in einem grenzüberschreitenden Zug aus Prag. Der 19-jährige Iraker und der 31-Jährige Syrer konnten weder einen gültigen Reisepass noch einen erforderlichen Aufenthaltstitel vorlegen.
Die Migranten gaben an, sich in der Türkei kennen gelernt zu haben und seitdem gemeinsam unterwegs gewesen zu sein. Schleuser erteilten den Männern übers Telefon Anweisungen für die einzelnen Etappen. Ab Tschechien waren die beiden auf sich allein gestellt.
Ein PCR-Test ergab, dass der irakische Staatsangehörige sich mit dem Corona-Virus infiziert hatte. Ein Taxi für Corona-Patienten verbrachte den Infizierten als auch seinen Reisegefährten getrennt voneinander zu der Erstaufnahmeeinrichtung für Asylbewerber nach Regensburg. Dort wurden die Personen auf Quarantänestationen untergebracht. Derzeit ist eine Zurückschiebung der beiden Migranten nach Tschechien geplant.
Am Mittwoch (1. Dezember) kontrollierte eine Bundespolizeistreife gegen 20:40 Uhr ebenfalls in einem grenzüberschreitenden Zug aus Prag zwei junge Männer. Die syrischen Staatsangehörigen konnten keinerlei gültige Grenzübertrittspapiere vorlegen.
Die beiden 20-Jährigen äußerten ein Asylbegehren und wurden an die Erstaufnahmeeinrichtung in Regensburg weitergeleitet. Die Bundespolizei Furth im Wald ermittelt gegen die vier Migranten wegen unerlaubter Einreise.
Zudem verstießen sie gegen die 3-G-Regel im öffentlichen Personennah- und -fernverkehr. Aktuell müssen Personen sowohl in öffentlichen Verkehrsmitteln als auch beim Grenzübertritt aus einem Hochrisikogebiet einen Coronavirus-Impf-, Genesenen- oder Testnachweis vorlegen. Diesen Nachweis konnten die Migranten nicht erbringen. Die Bundespolizisten legten dem Gesundheitsamt eine Ordnungswidrigkeitenanzeige wegen Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz vor.