Die Einkaufstour in Tschechien endete für drei Niederländer am Montag (13. November) in den Armen der Bundespolizei in Waldsassen. Dort mussten sie 17 Kilogramm verbotene und erlaubnispflichtige Pyrotechnik abgeben und erhielten eine Strafanzeige wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz.
Eine Streife der Bundespolizeiinspektion Waidhaus beobachtete die Einreise der drei Niederländer am ehemaligen Grenzübergang in Waldsassen. Nur kurze Zeit später stoppten und kontrollierten die Beamten den aus Tschechien kommenden Pkw in Waldsassen. Die genauere Nachschau im Kofferraum des Pkws bescherte den Beamten viel Arbeit und den Insassen mehrere Strafanzeigen. So wurden insgesamt 17 Kilogramm an erlaubnispflichtiger und verbotener Pyrotechnik sowie sieben Gramm Marihuana sichergestellt. Unter den Feuerwerkskörpern fanden die Bundespolizisten auch mehrere besonders explosive und gefährliche Kugelbomben mit einer Nettosprengmasse von 300 Gramm Schwarzpulver pro Stück.
Für den Erwerb und Umgang wird dafür in Deutschland eine besondere Berechtigung zur Fachkunde in der Sprengtechnik gefordert. Diese konnte keiner der drei Männer im Alter von 18 bis 20 Jahren vorweisen. Das geplante Silvesterfeuerwerk kostete den Sprengstoffschmugglern nach eigenen Angaben 400 Euro und landet nun mit den sieben Gramm Marihuana in der Asservatenkammer der Bundespolizei. Die Bundespolizei Waidhaus leitet Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen das Sprengstoff- und das Betäubungsmittelgesetz ein.
Die Bundespolizei warnt vor dem Kauf von Feuerwerkskörpern in Tschechien
Die Bundespolizeiinspektion Waidhaus warnt vor dem Kauf von verbotenen und erlaubnispflichtigen Feuerwerkskörpern in Tschechien.
Allein in 2022 stellte die Bundespolizei Waidhaus bei 270 Feststellungen 1.000 Kilogramm an Böllern, Raketen und Tischfeuerwerken sicher.
Die Einkaufstour an grenznahen Märkten in Tschechen endet allzu oft mit einer Strafanzeige bei der Bundespolizei. Vor allem wenn es um Feuerwerkskörper und Pyrotechnik geht. Das Angebot ist groß. Böller wie „Salute“ und „La Bomba“ sind mit verlockenden Preisen für das alljährliche Sylvester-Feuerwerk günstig zu erwerben. Doch viele der vermeintlichen Schnäppchen sind in Deutschland verboten und unterliegen den Vorschriften des Sprengstoffgesetzes.
Was ist erlaubt und was ist verboten?
In Deutschland sind nur Feuerwerkskörper erlaubt, die durch die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) zugelassen wurden. Diese verfügen über ein entsprechendes Zulassungszeichen (z. B. CE-Kennzeichnung, vierstellige Registriernummer) und Gebrauchshinweise in deutscher Sprache. Bei Feuerwerk ohne dieses Prüfzeichen können mangelhafte Verarbeitung und die Verwendung von Industriesprengstoff selbst bei korrekter Anwendung zu schwersten Verletzungen führen. Zerfetzte und abgetrennte Finger und Hände sind dabei keine Seltenheit. Nicht zugelassene Feuerwerkskörper sind empfindlich gegen Reibung, statische Aufladung und Erschütterungen.
Feuerwerkskörper sind in Deutschland in vier Kategorien unterteilt: Tischfeuerwerke, Knallerbsen und Wunderkerzen fallen unter die erlaubnisfreie Kategorie F1. Auch Böller, Raketen und Feuerwerke mit der Kennzeichnung F2 sind mit der zugelassenen BAM- und CE-Kennzeichnung erlaubnisfrei.
Die Gruppen F3 und F4 sind in Deutschland nur mit einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis zu erwerben, einzuführen und zu benutzen.
Der Gesetzgeber hat aus diesem Grund die Einfuhr nicht zugelassener und erlaubnispflichtiger Feuerwerkskörper unter Strafe gestellt.
Die Bundespolizei warnt vor gefälschten Produkten
Auch wenn die Kategorien F1 und F2 in Deutschland zulässig sind, kursieren eine Vielzahl von pyrotechnischen Produkten mit gefälschter F-, BAM- und CE-Kennzeichnungen. Diese sind nur schwer erkennbar und unterliegen den Bestimmungen des deutschen Sprengstoffgesetzes.
Die Bundespolizei leitet bei entsprechenden Feststellungen Strafverfahren ein, die nicht zuletzt in empfindlichen Geldstrafen enden. Für wenige Kilogramm Feuerwerkskörper können somit mehrere Tausend Euro fällig werden.
Bericht und Bild: Bundespolizei Waidhaus