Im grenzüberschreitenden Reiseverkehr vollstreckten Fahnder der Bundespolizeiinspektion Waidhaus am vergangenen Wochenende drei Haftbefehle und entdeckten so manche verbotene Waffe.
Ein Rumäne, den die Beamten an der Ausfahrt Waidhaus kontrollierten, wurde von der Staatsanwaltschaft München mit Haftbefehl gesucht. Wegen Steuerhinterziehung hatte der 23-jährige noch eine Geldstrafe von 300 Euro zu bezahlen. Da er dieser Aufforderung nachkam, wurde der Haftbefehl gelöscht und der Mann ersparte sich 15 Tage Ersatzfreiheitsstrafe.
Ein deutscher Staatsangehöriger hätte besser eine Ordnungswidrigkeit bezahlt. Da er sich den Mahnungen gegenüber resistent zeigte, war er im Fahndungscomputer zur Festnahme ausgeschrieben. Zu den 10 Euro, die er nicht zahlen wollte, kamen nun noch 40 Euro Verfahrenskosten, die der 47-jährige schließlich entrichtete.
Bei einem Slowaken ging es da schon um beträchtlich höhere Summen. Die Staatsanwaltschaft Landshut suchte den 35-Jährigen mit Haftbefehl. Er hatte noch eine Geldstrafe wegen Gefährdung des Straßenverkehrs in Höhe von 4000 Euro offen. Wohl dem der eine finanzstarke Mutter hinter sich weiß. Die “brave Mama” zahlte den fälligen Betrag bei der Polizeiinspektion Rosenheim ein und ersparte dem Sohn damit einen Gefängnisaufenthalt von 80 Tagen.
Schließlich beschlagnahmten die Bundespolizeifahnder der Waidhauser Inspektion noch drei Waffen. Ein 26-jähriger Moldauer musste sein verbotenes Springmesser abgeben. Ein 15-jähriger Russe im Fernreisebus von Prag nach Paris führte einen Teleskopschlagstock mit sich. Schließlich wurde noch ein 38-jähriger Weißrusse sein Butterflymesser los. Alle drei erhalten Anzeigen wegen Verstößen gegen das Waffengesetz.
Bericht der Bundespolizei Waidhaus