(Bericht der Bundespolizei Waidhaus) – An vergangenen Wochenende (5. – 8. Januar) haben Beamte der Bundespolizeiinspektion Waidhaus an der A6 dreizehn Haftbefehle bei neun Reisenden festgestellt. Dabei galt es 20.000 Euro Justizschulden zu vollstrecken. Doch nicht jeder konnte bezahlen. Für drei der Festgenommenen endete die Grenzkontrolle in der Justizvollzugsanstalt.
Das turbulente Fahndungswochenende begann am Freitag mit der Festnahme von drei gesuchten Straftätern. Kollegen des Waidhauser Zolls übergaben den Bundespolizeibeamten einen 51-jährigen Bulgaren der wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz verurteilt wurde. Das Amtsgericht Nauen sprach bereits im April 2021 eine Geldstrafe in Höhe von 3.000 Euro gegen den Bulgaren aus. Diese hatte er bis dato nicht bezahlt und wurde deshalb von der Staatsanwaltschaft Potsdam mittels Haftbefehl gesucht. Auch dieses Mal konnte der 51-Jährige seine offene Justizrechnung nicht begleichen und wurde zur Verbüßung der angeordneten Ersatzfreiheitsstrafe in die Justizvollzugsanstalt nach Weiden eingeliefert.
Ähnlich erging es einem 24-jährigen Moldauer. Bei Grenzkontrollen an der A6 stellten Fahnder der Bundespolizei einen Haftbefehl wegen Urkundenfälschung fest. Das Amtsgericht Schweinfurt verurteilte ihn deswegen zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.500 Euro. Anders als im ersten Fall konnte er die angeordnete Ersatzfreiheitsstrafe von 75 Tagen durch die Bezahlung seiner Justizschulden abwenden.
Wegen eines Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz musste sich ein 29-jähriger Moldauer im Februar 2023 vor dem Amtsgericht Weiden rechtfertigen. Das Ergebnis war eine Verurteilung zu einer Geldstrafe in Höhe von 600 Euro. Er wurde bei Grenzkontrollen an der A6 in Waidhaus erwischt und beglich seine Justizschulden noch vor Ort. Einer Weiterreise stand somit nichts mehr im Weg.
Am Samstag waren die Grenzfahnder der Bundespolizei ebenso erfolgreich und nahmen gleich vier gesuchte Straftäter fest. Am Nachmittag stellten sie einen Haftbefehl bei einem 23-jährigen Rumänen fest. Er wurde durch das Amtsgericht Passau wegen Urkundenfälschung zu einer Geldstrafe in Höhe von 3.500 Euro verurteilt.
Mit einem ähnlich gelagerten Fall sahen sich die Beamten nur eine Stunde später konfrontiert. Hier erwischten sie ein rumänischer Staatsbürger der wegen Urkundenfälschung zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.300 Euro verurteilt wurde. Beide gesuchten Straftäter wurden vor Ort festgenommen und konnten aber kurze Zeit später weiterreisen. Sie bezahlten ihre Justizschulden und konnten somit einem Aufenthalt in der Justizvollzugsanstalt entgehen.
Doch der nächste Haftbefehl ließ nicht lange auf sich warten. Ein 51-jähriger Ukrainer wurde von der Staatsanwaltschaft Frankfurt/ Oder wegen eines Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz gesucht. Das Amtsgericht Bernau bei Berlin verurteilte ihn im November 2019 zu einer Geldstrafe von 600 Euro. Da er seiner Justizschulden bei der Bundespolizeiinspektion Waidhaus begleichen konnte, wurde er auf freiem Fuß belassen und konnte seine Fahrt fortsetzten.
Nur kurze Zeit später ging den Beamten ein gesuchter Dieb ins Netz. Der 56-jährige Rumäne hatte noch eine Rechnung mit dem Amtsgericht Neumarkt offen. Die verhängte Strafe in Höhe von 150 Euro zahlte er bereitwillig bei der Bundespolizei Waidhaus ein und entging somit der angeordneten Ersatzfreiheitsstrafe.
Auch ein 35-jähriger Deutscher wurde am Sonntagnachmittag von den Grenzbeamten an der A6 kontrolliert und öffnete bereitwillig seinen Geldbeutel. Da er beim Fahren ohne Fahrerlaubnis erwischt wurde, verhängte das Amtsgericht Weiden eine Geldstrafe in Höhe von 2.000 Euro zuzüglich 900 Euro Verfahrenskosten.
Weniger zahlungswillig zeigte sich ein 35-jähriger Bulgare am Sonntagabend. Der gesuchte Schwarzfahrer wurde durch die Staatsanwaltschaft Hanau und Erfurt mit jeweils einem Haftbefehl gesucht. Das Amtsgericht Hanau verurteilte ihn wegen Urkundenfälschung und des Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe in Höhe von 2.400 Euro. Auch das Amtsgericht Erfurt hatte wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis noch eine Rechnung mit dem 35-Jährigen in Höhe von 400 Euro offen. Da er seine Justizschulden nicht begleichen konnte, muss er nun die angeordnete Ersatzfreiheitsstrafe von insgesamt 70 Tagen in der Justizvollzugsanstalt Weiden absitzen.
Nur zwei Stunden später, ging den Grenzbeamten ein weiterer dicker Fisch ins Netz. Ein 39-Jähriger Pole war mit dem Fernreisebus auf dem Weg nach Paris und konnte gleich elf Fahndungsersuchen auf sich vereinen. Darunter drei Haftbefehle, eine Beschlagnahmeanordnung des Führerscheins und sieben Adressermittlungen von Justizbehörden. Wegen einer nicht bezahlten Ordnungswidrigkeit forderte die Staatsanwaltschaft Deggendorf 380 Euro von dem 39-Jährigen ein.
Da er sich trotz bestehendem Fahrverbot an das Steuer eines Pkws setzte, verurteilte das Amtsgericht Erlangen im Mai 2022 den polnischen Staatsbürger zu einer satten Geldstrafe von 4.000 Euro. Auch das Amtsgericht Hof verurteilte den notorischen Verkehrssünder im Januar 2022 wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.200 Euro.
Zudem beschlagnahmten die Beamten aufgrund einer Anordnung des Amtsgerichts Erlangens den Führerschein des Schwarzfahrers. Der Grund: Fahren trotz Fahrverbots.
Seine Reise nach Paris wird der Führerscheinlose vorerst weder mit dem Pkw, noch mit dem Fernreisebus fortsetzen können. Da er seine offenen Justizschulden nicht bezahlen konnte, muss er seine Reise für einen 141-tägigen Aufenthalt in der Justizvollzugsanstalt Weiden unterbrechen.