Bericht: Generalzolldirektion
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) führt heute im gesamten Bundesgebiet eine verdachtsunabhängige Schwerpunktprüfung gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung durch. An den Maßnahmen beteiligen sich alle Hauptzollämter.
Das Hauptaugenmerk liegt vor allem auf der Einhaltung des Mindestlohns.
Seit dem 1. Oktober 2022 beträgt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn 12,00 Euro brutto pro Stunde. Hierauf hat jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer Anspruch. Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber, die diesen Anspruch unterschreiten, sind unwirksam und werden bei Aufdeckung geahndet. Neben dem allgemeinen Mindestlohn gibt es noch eine Reihe von Branchenmindestlöhnen, z.B. in der Pflege, der Gebäudereinigung und im Dachdeckerhand-werk.
Erste vorläufige Zwischenergebnisse der Prüfung werden im Laufe des heutigen Nachmittags mit einer Pressemitteilung bekanntgegeben.
Zusatzinformation:
Die FKS führt ganzjährig regelmäßig ähnliche Schwerpunktprüfungen sowohl bundesweit als auch regional mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um den besonderen präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen zu erhalten. Dies ist ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung.