Bericht der Bundespolizei

Im Rahmen der Grenzkontrollen auf der Inntalautobahn hat die Bundespolizei am Dienstagabend (7. März) den Fahrer eines Wagens mit österreichischen Kennzeichen wegen zwei verbotener Messer angezeigt und den Beifahrer aufgrund eines Haftbefehls festgenommen. Der flüchtige Deutsche wurde für die Dauer von 1.010 Tagen in eine Anstalt eingeliefert.

Bei der Kontrolle der beiden Pkw-Insassen nahe Kiefersfelden konnte sich der österreichische Fahrzeugführer ordnungsgemäß ausweisen. Der deutsche Beifahrer hingegen bedauerte, gerade keine Papiere dabei zu haben, gab aber bereitwillig Auskunft zur seiner Person. Als die Bundespolizisten seine Angaben mithilfe des Polizeicomputers überprüften, stießen sie auf zwei nicht unerhebliche Informationen: Zum einen galt ein Ausweis, der genau auf diese Personalien ausgestellt worden war, als verloren. Zum anderen war jener Vor- und Nachname in der Vergangenheit bereits missbräuchlich verwendet worden und zwar von einem Mann, gegen den ein Haftbefehl vorlag. Auf diesen Umstand angesprochen erklärte der 43-Jährige, dass seine Angaben stimmen und den Personalien des verlorenen Ausweises entsprechen würden. Offenbar sehe die gesuchte Person, die seinen Namen benutze, ihm sehr ähnlich. Die Beamten ließen sich nicht “aufs Glatteis führen” und identifizierten den deutschen Staatsangehörigen zweifelsfrei als den von der Staatsanwaltschaft Rosenheim gesuchten Mann.

Laut Haftbefehl war er 2021 im Zusammenhang mit Fahren ohne den erforderlichen Führerschein zunächst vom Amtsgericht Rosenheim und in der Folge vom Landgericht Traunstein verurteilt worden. Demnach sollte der Verurteilte mehrere Jahre lang in einer Entziehungsanstalt untergebracht werden. Einer solchen Anstalt hatte er sich im vergangen Jahr jedoch unerlaubt entzogen und war seither flüchtig. Mit seiner Verhaftung konnte die Bundespolizei dafür sorgen, dass er erneut einer Maßregeleinrichtung im Landkreis Rosenheim zugeführt werden konnte. Dort wird er die noch verbliebenen 1.010 Tage zu verbringen haben.

Sein Bekannter, der am Steuer des Wagens saß, durfte seine Fahrt fortsetzen, musste aber erst noch eine Strafanzeige entgegennehmen. Bei der Durchsuchung seines Autos und seines Gepäcks fanden die Bundespolizisten ein Butterfly-Messer sowie ein Springmesser mit einer Klingenlänge von annähernd neun Zentimetern. Beide Messer stellen jeweils einen Verstoß gegen das Waffengesetz dar. Die verbotenen Waffen wurden sichergestellt, der 34-jährige Österreicher angezeigt.