Am Dienstagabend vollstreckte die Bundespolizei einen Haftbefehl bei einer Personenkontrolle. Ein Reisender konnte die drohende Inhaftierung durch Zahlung der Geldstrafe abwenden.
Kontrolle im Zug
Am Dienstag, den 5. Mai 2026, kontrollierte eine Streife der Bundespolizeiinspektion Waldmünchen einen Zug auf der Verbindung aus Prag. Gegen 18:30 Uhr überprüften die Beamten auf Höhe von Furth im Wald die Personalien eines 43-jährigen tschechischen Staatsangehörigen. Bei der Abfrage der Daten im polizeilichen Fahndungssystem stellten die Beamten fest, dass der Mann zur Festnahme ausgeschrieben war.
Hintergrund der Fahndung
Der polizeiliche Eintrag resultierte aus einem rechtskräftigen Urteil des Amtsgerichts Offenburg aus dem Jahr 2024. Der 43-Jährige war wegen Steuerhinterziehung zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Da er dieser Zahlungsverpflichtung bisher nicht nachgekommen war, erließ die zuständige Staatsanwaltschaft Offenburg einen Vollstreckungshaftbefehl.
Begleichung der Geldstrafe
Nach der Festnahme boten die Beamten dem Reisenden die Möglichkeit, die offene Forderung unmittelbar zu begleichen. Der Mann zahlte die geforderte Summe von rund 900 Euro direkt vor Ort. Durch diese Zahlung konnte die drohende Haftstrafe abgewendet werden. Im Anschluss gestatteten die Bundespolizisten dem Mann die Weiterreise.