Bericht der Polizei Burglengenfeld / Bild: Symbolbild
Teublitz. Ein 30-jähriger Mann aus Burglengenfeld befuhr am Freitag gegen 17:00 Uhr die Kreisstraße SAD 5 vom Alexanderplatz kommend und übersah, dass der vor ihm fahrende Pkw auf Höhe der Hugo-Geiger-Siedlung nach links abbiegen wollte. Um einen Zusammenstoß mit dem Pkw zu vermeiden wich der 30-jährige Fahrzeugführer nach links aus, stieß hierbei jedoch mit dem entgegenkommenden Pkw einer 62-jährigen Frau aus Maxhütte-Haidhof zusammen. An beiden Fahrzeugen entstand Sachschaden in Höhe von ca. 12000,- Euro. Die 62-jährige Fahrzeugführerin erlitt bei dem Verkehrsunfall mehrere Prellungen und wurde mit dem Rettungswagen vorsorglich ins Krankenhaus Burglengenfeld verbracht.
Maxhütte-Haidhof. In Maxhütte-Haidhof schraubte am frühen Samstag Nachmittag ein ortsansässiger 60-jähriger die amtlichen Kennzeichen seines zugelassenen Citroen ab und montierte diese an seinem stillgelegtem Mercedes Sprinter. Im Anschluss bewegte er den Mercedes Sprinter auf öffentlichem Verkehrsgrund. Da der 60-jährige hierbei von einem Polizeibeamten beobachtet werden konnte, erwarten ihn nun ein Strafverfahren wegen Urkundenfälschung sowie wegen dem Pflichtversicherungsgesetz.
Maxhütte-Haidhof. Am Sonntag übersah eine 21-jährige Frau Pkw Fahrerin aus Regenstauf beim Rechts Abbiegen den vorfahrtsberechtigen Pkw einer 76-jährigen Frau aus Maxhütte-Haidhof. An beiden Pkws entstand Sachschaden in Gesamthöhe von ca. 5500,- Euro. Beide Fahrzeuglenker wurden bei dem Verkehrsunfall nicht verletzt.
Maxhütte-Haidhof. Am Sonntag Abend wurde der 30-jährige Fahrer eines Citroen einer allgemeinen Verkehrskontrolle unterzogen. Hierbei konnte festgestellt werden, dass der Mann seit ca. 10 Jahren in Deutschland lebt, sein Citroen jedoch eine polnische Zulassung besitzt. Da der Mann seinen Lebensmittelpunkt seit 10 Jahren in Deutschland hat, hätte er auch seinen Pkw in Deutschland zulassen und die erforderliche Kraftfahrzeugsteuer entrichten müssen. Ihn erwartet nun eine Anzeige nach dem Kraftfahrzeugsteuergesetz.