Bericht des Landratsamtes Cham / Bild: Symbolbild
Cham. Seit dieser Woche ist es bayernweit möglich, Auffrischungen der Corona-Schutzimpfung durchzuführen. Zunächst wird diese Möglichkeit vor allem Personen in stationären Pflegeeinrichtungen sowie in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung angeboten.
Bei der Impfung in diesen Einrichtungen erhalten die niedergelassenen Ärzte auch Unterstützung durch die mobilen Teams der Impfzentren des Landkreises. Die betroffenen Einrichtungen im Landkreis wurden zur Vorbereitung der Planungen bereits angeschrieben. Pflegebedürftigen und Hochbetagten ab 80 Jahren, die zu Hause leben, sowie Patienten/innen mit Immunschwäche oder Immunsuppression wird empfohlen, sich an ihren Hausarzt zu wenden.
In den Impfzentren des Landkreises finden derzeit noch keine Auffrischungsimpfungen für die weiteren Personengruppen statt. Erst- und Zweitimpfungen können jedoch weiterhin auch ohne Anmeldung zu den Öffnungszeiten der Impfzentren oder beim Einsatz des Impfbusses auf „Spritz“-Tour durchgeführt werden. Nähere Informationen dazu gibt es hier: https://www.landkreis-cham.de/aktuelles-nachrichten/corona-schutzimpfung/
Für die Auffrischungsimpfungen kommen die mRNA-Impfstoffe von Biontech/Pfizer und Moderna zum Einsatz, unabhängig davon, welcher Impfstoff zuvor verwendet wurde. Bei allen Personen, die eine Auffrischungsimpfung erhalten wollen, muss der Abschluss der ersten Impfserie bereits mehr als sechs Monate zurückliegen.
Grundsätzlich können auch Personen, die eine vollständige Impfserie mit einem Vektor-Impfstoff erhalten haben, eine Auffrischungsimpfung mit einem mRNA-Impfstoff erhalten. Das bedeutet: zwei Dosen AstraZeneca oder eine Dosis Johnson&Johnson – Kreuzimpfungen mit einem mRNA-Impfstoff nach der ersten Dosis von AstraZeneca sind davon ausgenommen. Auch bei Auffrischimpfungen nach der Vektor-Impfung gilt der Mindestabstand von sechs Monaten zur letzten Impfdosis.