Bericht und Bild: Landratsamt Cham
Cham. Die Corona-Pandemie hat die Tourismuswirtschaft in Bayern stark betroffen. Um einen kraftvollen Neustart zu ermöglichen, hat die Bayerische Staatsregierung ein Sonderförderprogramm „Tourismus in Bayern – Fit für die Zukunft“ initiiert und stellt der Branche 30 Mio. Euro an finanziellen Mitteln zur Seite.
Mit dem Programm sollen Investitionen im Bereich Nachhaltigkeit, Besucherlenkung, Qualitätsverbesserung, Digitalisierung und e-Mobilität (Ladeinfrastruktur) möglich gemacht werden. Landrat Franz Löffler weist darauf hin, dass nun für zwei Teilbereiche dieses Programms, nämlich die Förderung von E-Lade-Infrastruktur und Investitionen in die Zukunftsfähigkeit kleiner oder kleinster Beherbergungsbetriebe, Anträge gestellt werden können und appelliert: „Nur durch stetige Qualitätsverbesserung und Anpassung unseres Angebotes wird sich der Tourismus im Landkreis Cham zukunftsfähig aufstellen können.“
Förderung von E-Lade-Infrastruktur für E-Bikes/Pedelecs und E-KFZ an touristischen Betrieben und Attraktionen in Bayern inkl. des dafür erforderlichen Netzanschlusses
Die Förderbedingungen sind mit pauschal 1.500 Euro pro Ladepunkt (max. 90% der förderfähigen Kosten) sehr interessant. Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die im Bereich Tourismus tätig sind, beispielsweise Betreiber von Hotels, Ferienwohnungen, Apartmentbetriebe, Gaststätten und Restaurants, Campingplätze oder touristische Attraktionen.
Bis 28. Februar 2022 können Förderantrage gestellt werden. Die Antragstellung ist nur online möglich unter dem Link: https://www.bayern-innovativ.de/foerderprogramme-elektromobilitaet/seite/foerderprogramm-tourismus-in-bayern-e-ladepunkte
Investitionen in die Zukunftsfähigkeit kleiner oder kleinster Beherbergungsbetriebe
Die Förderung richtet sich in der ersten Antragsphase an nichtgewerbliche Betriebe mit maximal 25 vermieteten Betten. Die Maßnahmen müssen über Schönheitsreparaturen, die der Gast als selbstverständlich voraussetzt, hinausgehen. Zu den förderfähigen Investitionen zählen insbesondere auch Maßnahmen zur Aufwertung des Innen- und Außenbereichs einschließlich Werbeanlagen, Maßnahmen zur technischen Modernisierung des Betriebs einschließlich Software und die Erstellung von Webseiten, Maßnahmen für die Barrierefreiheit, die Anschaffung von Investitionsgütern und Ersatzbeschaffungen, soweit diese der Modernisierung des Betriebs dienen. Die Förderung ist subsidiär zu anderen Förderungen des Bundes sowie des Freistaates. Die Förderung beträgt bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben von maximal € 30.000,00.
Auch hierfür ist seit 27.09.2021 eine Antragstellung möglich. Sie erfolgt ebenfalls online unter Antragsportal zur Förderung der Investitionsförderung für nicht gewerbliche Klein- und Kleinstvermieter.
Info
Fragen zur Förderung von Investitionen in Klein- und Kleinstunternehmen können an die Hotline +89 5790-5010 (Mo. bis Fr. von 8.00 – 18.00 Uhr) gerichtet werden. Fragen zur Förderung von E-Ladepunkten werden unter der Hotline der Bayern Innovativ Tel. +800 0268724 (Mo. bis Do. von 9.00 – 17.00 Uhr, Fr. von 9.00 – 15.00 Uhr) oder per E-Mail kontakt@projettraeger-bayern.de beantwortet.
Natürlich stehen auch die Mitarbeiter des Landratsamtes unter der Telefonnummer 09971 / 78430 für Rückfragen zur Verfügung,