Berichte der Bundespolizei
Die Bundespolizei kam am Freitag (3. Februar) und Samstag u.a. bei drei öffentlichkeitswirksamen Vorfällen im Bahnbereich zum Einsatz, die allesamt strafrechtliche Ermittlungen nach sich ziehen.
* Gefährliche Körperverletzung, Beleidigung, Bedrohung Am Freitag (3. Februar) kam es gegen 13:30 Uhr in einer S6 zwischen Gauting und Gräfelfing zu einer körperlichen Attacke mehrerer Kinder bzw. Jugendlicher gegen einen 15-Jährigen. Nach ersten Ermittlungen sollen dabei mindestens sechs zunächst Unbekannte in der S-Bahn auf einen 15-Jährigen Deutschen eingeprügelt und anschließend die S-Bahn in Gräfelfing verlassen haben. Der in Gräfelfing Wohnende soll kurz nach dem Einstieg in Gauting körperlich angegangen worden sein. Dabei soll es zu mehrmaligen Schlägen und Tritten, u.a. auch in die Genitalien des Jungen gekommen sein. Der Versuch den 15-Jährigen beim Halt am S-Bahnhaltepunkt Stockdorf aus der S-Bahn zu ziehen misslang, da Mitreisende couragiert einschritten. Beim Halt in Gräfelfing flüchteten die Täter. Eine Mitreisende, die sich in der S-Bahn befand, alarmierte die Polizei. Der 15-Jährige verließ am Haltepunkt Lochham die S-Bahn und ging nach Hause, wo er den Angriff schilderte. Beim 15-Jährigen wurde eine aufgeplatzte Oberlippe festgestellt. Zudem klagte er über starke Schmerzen im Kopf sowie im Unterleib. Er begab sich nach Einvernahme durch Beamte der Bundespolizei zur medizinischen Versorgung in ein Krankenhaus. Im Zuge der Ermittlungen wegen gefährlicher Körperverletzung, Beleidigung und Bedrohung wurden die Personalien zweier Afghanen (14 und 15 Jahre alt, beide wohnhaft im Lkr. Starnberg) bekannt, die den 15-Jährigen attackiert haben sollen. Beide halten sich seit 2015 in der Bundesrepublik auf. Zu den Hintergründen der Tat sind zum frühen Zeitpunkt der Ermittlungen noch keine näheren Angaben möglich.
* Körperverletzung, Hausfriedensbruch, Beleidigung und Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Am Samstag (4. Februar) griffen Mitarbeiter der Deutsche Bahn Sicherheit kurz vor 9 Uhr einen renitenten 37-jährigen Eritreer im Zwischengeschoss des Hauptbahnhofes München auf. Er hatte zuvor Reisende belästigt. Zudem bestand gegen ihn ein Hausverbot. Der Eritreer beleidigte die Sicherheitsmitarbeiter und zeigte dabei auch den “Hitlergruß” in deren Richtung. Nachdem der 37-jährige Wohnsitzlose einen freiwilligen Atemalkoholtest ablehnte, wurde er – nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft München I zur Blutentnahme verbracht. Im Dienst-Kfz griff er einen Bundespolizisten unvermittelt tätlich an und versuchte mit den Füßen gegen den Oberkörper des Beamten zu treten. Bei einem folgenden Kopfstoß wurde der Bundespolizist an der Lippe und am Kopf verletzt, setzte seinen Dienst jedoch fort. Die Bundespolizei ermittelt gegen den 37-Jährigen, der 2014 in die Bundesrepubik kam, bereits wiederholt wegen Betäubungsmittel- und Gewaltdelikten in Erscheinung trat und im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis ist, wegen Körperverletzung, Hausfriedensbruch, Beleidigung und Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen.
* Exhibitionist am Hauptbahnhof München
Ein 65-jähriger Deutscher hielt sich am Samstag (4. Februar) gegen 22 Uhr in der nördlichen Schließfachanlage des Hauptbahnhofes München auf. Dort zog er seine Hose herunter, spielte an seinen Genitalien und urinierte dabei auf den Boden. Beamte der Bayerischen Landespolizei beobachteten ihn, stellten ihn zur Rede und übergaben den Wohnsitzlosen für die weiteren Ermittlungen wegen exhibitionistischer Handlungen an die Bundespolizei. Das Tun des 65-Jährigen wurde von mehreren Reisenden, darunter auch Frauen, Kinder und Jugendliche, wahrgenommen. Einen freiwilligen Atemalkoholtest verweigerte der 65-Jährige, bei dem durch die Staatsanwaltschaft München I eine Blutentnahme angeordnet wurde. Der Wohnsitzlose ist bereits wiederholt aufgrund von Diebstahls- und Sexualdelikten polizeilich in Erscheinung getreten.
Das erste Mal ist die Bundespolizei am Rosenheimer Bahnhof auf den 59-Jährigen am Donnerstag getroffen. Die Beamten stellten seine Personalien fest, nachdem er in einem Regionalzug ohne Fahrkarte angetroffen worden war. Etwa 26 Stunden später, am Freitag (3. Januar), wurde der Mann aus dem Polizeigewahrsam entlassen. Zwischenzeitlich war der gebürtige Koblenzer wegen Leistungserschleichung, Diebstahls und räuberischen Diebstahls angezeigt und gleich zweimal in eine Zelle gesperrt worden.
Ausgangspunkt des anhaltenden Kontakts mit der Bundespolizei war die Feststellung eines Zugbegleiters am Donnerstagmorgen auf Höhe Schechen. Der wohnsitzlose Deutsche hatte für die Fahrt in Richtung Rosenheim kein Ticket. Für die fällig gewordene Fahrpreisnacherhebung überprüften die verständigten Bundespolizisten kurz nach 6.00 Uhr die Identität des Mannes. Diese ließ sich mithilfe des Polizeicomputers aufgrund von früheren Eintragungen zweifelsfrei belegen. Der “Schwarzfahrer” erhielt eine Strafanzeige wegen Erschleichens von Leistungen.
Wenige Stunden später wurde die Bundespolizei zum Rosenheimer Bahnhof gerufen, weil sich dort eine offenkundig alkoholisierte Person in einem hilflosen Zustand befände. Die Beamten trafen erneut auf den 59-Jährigen. Eine Atemalkoholkontrolle ergab einen Wert von über zwei Promille. Der Betrunkene wurde zur Dienststelle gebracht und dort nach einer ärztlichen Untersuchung entsprechend der Vorgabe des Amtsgerichts in Schutzgewahrsam genommen. Ausgenüchtert konnte er am Nachmittag aus der Dienststelle entlassen werden. Seine Zelle musste einer Sonderreinigung unterzogen werden, da er in diese uriniert hatte.
Nicht einmal eine Stunde nach seiner Entlassung kam es zur nächsten Begegnung der Bundespolizei mit dem Mann. Diesmal wurde er verdächtigt, einen Diebstahl sowie einen räuberischen Diebstahl begangen zu haben: Ersten Erkenntnissen zufolge hatte er in einem Bahnhofsgeschäft ein alkoholisches Getränk entwendet. Nachdem ihm eine nacheilende Ladenmitarbeiterin die unbezahlte Flasche abgenommen hatte, riss er ihr diese laut Zeugen unter Anwendung von Gewalt wieder aus der Hand. Unmittelbar darauf trank er die Flasche aus, begab sich in ein weiteres Geschäft in der Bahnhofshalle, holte sich auch dort eine Flasche mit einem alkoholischen Getränk und trank, ohne zu bezahlen. Die zwischenzeitlich eingetroffenen Bundespolizisten nahmen den Beschuldigten fest und brachten ihn ein weiteres Mal in die Inspektion.
Ein Alkoholtest ergab einen Wert von etwa 1,4 Promille. Auf richterliche Anordnung hin wurde der 59-Jährige zur Unterbindung weiterer Straftaten bis zum nächsten Morgen in Gewahrsam genommen. Da er in der Nacht – bei allmählich sinkendem “Alkoholpegel” – über Schmerzen klagte, wurde er mit dem Rettungswagen in die Rosenheimer Klinik eingeliefert und eingehend untersucht. Anschließend konnte er wieder in seine Gewahrsamszelle zurückgebracht werden. Ein ergänzend hinzugezogener Arzt hatte seine weiterhin bestehende Gewahrsamsfähigkeit bestätigt. Am Freitagmorgen durfte er in nüchternem Zustand die Dienststelle der Rosenheimer Bundespolizei wieder verlassen. Neben den Strafanzeigen wird er sich voraussichtlich auch mit den von ihm verursachten Kosten auseinanderzusetzen haben.