Im Zeitraum vom 29.09.2023 bis 01.10.2023 konnten an der BAB A6 in drei verschiedenen Kontrollen durch die Fahnder der Grenzpolizeiinspektion Waidhaus drei Personen festgestellt werden, welche im polizeilichen Fahndungssystem ausgeschrieben waren.
In den Fahrzeugen befanden sich zwei rumänische und ein serbischer Staatsbürger. Bei den polizeilichen Fahndungsnortierungen handelte es sich um Haftbefehle. Die rumänischen Staatsbürger konnten die Haftbefehle durch Zahlung der Geldstrafen abwenden. Der Serbe konnte die Geldstrafe nicht begleichen und muss nun die Ersatzfreiheitsstrafe in der Justizvollzugsanstalt in Weiden absitzen.
Am 30.09.2023, gegen 15:00 Uhr, wurde durch die Schleierfahnder ein polnischer Pkw an der BAB 6, Fahrtrichtung Tschechien, auf Höhe der Ortschaft Vohenstrauß, kontrolliert. Bei dem Fahrer handelte es sich um einen georgischen Staatsbürger.
Anhand seines georgischen Reisepasses konnte festgestellt werden, dass sich der Georgier bereits seit über eineinhalb Jahren im Schengenraum ohne erforderlichen Aufenthaltstitel aufhielt. Er machte sich der unerlaubten Einreise, sowie des illegalen Aufenthalts strafbar.
Am Samstag, den 30.09.2023, gegen 21:00 Uhr, fiel den Fahndungsbeamten ein tschechischer Pkw auf, welcher die BAB 6 in Fahrtrichtung Inland befuhr. Bei der Durchsuchung des Fahrzeugs konnte ein Pfefferspray ohne amtliches Prüfzeichen aufgefunden werden. Er muss sich wegen eines Verstoßes nach dem Waffengesetz verantworten.
Bericht der Grenzpolizei Waidhaus