Bericht der Polizei Furth im Wald / Bild: Symbolbild
Furth im Wald. Im Rahmen einer Kontrollmaßnahme mit der Bereitschaftspolizei überprüften Beamte der Grenzpolizeigruppe einen 29jährigen bulgarischen Staatsangehörigen auf der Böhmerstraße in Furth im Wald. Gegen den Mann bestand ein noch nicht vollzogener Haftbefehl wegen des Besitzes eines gefälschten Führerscheines. Durch Zahlung eines höheren vierstelligen Eurobetrages konnte der Beschuldigte eine Einlieferung in eine Justizvollzugsanstalt vermeiden.
Neukirchen b. Hl. Blut. Am 12. Oktober, in der Zeit von 15:45 Uhr bis 18:45 Uhr, parkte ein 68jähriger Neukirchner, seinen grauen Opel Astra gegenüber dem Möbelhaus Staudacher in Neukirchen beim Heiligen Blut. Während der Parkdauer fuhr ein Fahrzeug gegen den hinteren linken Kotflügel des grauen Opels. Nach dem Unfall entfernte sich der Unfallverursacher, ohne seinen gesetzlichen Pflichten nachzukommen. Zeugen, die den Unfall beobachten konnten, werden gebeten sich bei der Polizei in Furth im Wald unter der Telefonnummer 09973/504-0 melden.
Eschlkam. Am Mittwoch ereignete sich in einem holzverarbeitenden Betrieb ein Betriebsunfall. Ein 64jähriger Arbeiter wurde von einem anfahrenden Gabelstapler erfasst, der von einem 27jährigen gesteuert wurde. Der Arbeiter wurde mit gebrochenen Sprunggelenken in ein Klinikum eingewiesen. Die Polizei Furth im Wald nahm den Betriebsunfall auf und verständigte die zuständige Berufsgenossenschaft.
Furth im Wald. Am Mittwochabend kontrollierten Schleierfahnder der Further Grenzpolizeigruppe einen 26-jährigen jungen Mann, welcher mit einem E-Scooter den Glashüttenweg befuhr. Bei der Kontrolle stellten die Beamten fest, dass für den E-Scooter keine gültige Versicherung bestand. Die Weiterfahrt wurde daraufhin unterbunden und den Mann erwartet nun ein Strafverfahren wegen eines Verstoßes nach dem Pflichtversicherungsgesetz.
Furth im Wald. Am Mittwoch kurz vor Mitternacht wurde ein polnischer Staatsangehöriger kurz nach der Einreise von Beamten der Bundespolizei kontrolliert. Hierbei ergaben sich Anhaltspunkte dass der junge Mann unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stand. Zuständigkeitshalber wurde der Vorgang an Beamte der Grenzpolizeigruppe der Further Polizei abgegeben. Ein durchgeführter Vortest bestätigte den Verdacht, dass der junge Mann unter Drogeneinfluss stand. Daraufhin wurde eine Blutentnahme angeordnet und die Weiterfahrt unterbunden.