Bericht: Polizei Furth im Wald / Bild: Symbolbild
Furth im Wald. Am Freitagmittag kontrollierte eine Streife der Grenzpolizeigruppe auf der Böhmerstraße in Furth im Wald einen VW Transporter mit tschechischer Zulassung. Besetzt war das Fahrzeug mit zwei Männern im Alter von 33 Jahren. Bei dem Fahrer, einem tschechischen Staatsangehörigen, wurde eine geringe Menge Marihuana aufgefunden, zudem stand der Mann noch unter Einfluss der Droge. Eine Blutentnahme wurde angeordnet, die Weiterfahrt unterbunden und das Rauschgift sichergestellt.
Bei dem Beifahrer mit bulgarischer Staatsangehörigkeit war ein Haftbefehl des Landes Thüringen zu vollstrecken. Da der geforderte Geldbetrag in vierstelliger Höhe zur Abwendung der Freiheitsstrafe durch ihn nicht aufgebracht werden konnte, musste der Mann für rund drei Monate Haft in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert werden.
Furth im Wald. Am Freitagnachmittag kontrollierte eine Streife der Grenzpolizeigruppe einen Pkw BMW mit tschechischer Zulassung, welcher mit zwei Personen besetzt war. Eine Überprüfung im polizeilichen Fahndungssystem ergab bei dem Beifahrer einen offenen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Regensburg. Da der 38-jährige tschechische Staatsangehörige den geforderten vierstelligen Betrag begleichen konnte, blieb ihm ein längerer Aufenthalt in einer Justizvollzugsanstalt erspart.
Furth im Wald. Am Freitagabend kontrollierten Schleierfahnder der Further Grenzpolizeigruppe einen 20-jährigen jungen Mann, welcher mit dem Zug nach Prag fahren wollte. Bei der Durchsuchung des Mannes fanden die versierten Fahnder eine kleine Menge an Betäubungsmittel. Insgesamt wurden ca. 4 gr. Marihuana und Haschisch beschlagnahmt. Nach Durchführung der erforderlichen polizeilichen Maßnahmen konnte der Mann seine Reise nach Tschechien weiter fortsetzen.
Eschlkam. Durch Beamte der Polizeiinspektion Furth im Wald wurde am Freitagabend ein VW Golf in der Further Straße in Eschlkam einer allgemeinen Verkehrskontrolle unterzogen. Dabei zeigte der 24-jährige Fahrzeugführer typische Anzeichen, die auf einen Drogenkonsum vor Fahrtantritt hindeuteten. Nachdem ein Drogenvortest vor Ort verweigert wurde, wurde eine Blutentnahme angeordnet. Die Weiterfahrt wurde dem Golffahrer untersagt. Zudem muss er mit einer Ordnungswidrigkeitsanzeige nach dem Straßenverkehrsgesetz rechnen.