Bericht des Landratsamtes Cham / Bild: Symbolbild
Lkr. Cham. Seit dem 1. Januar 2021 können Menschen ab Pflegegrad 1, die zu Hause leben, niederschwellige Betreuungsleistungen (Entlastungsbetrag für Pflegebedürftige gem. § 45 B SGB XI in Höhe von 125 Euro) wesentlich flexibler mit ihrer Pflegeversicherung abrechnen.
Konnten diese Leistungen bisher nur über professionelle Pflegedienstleister abgerechnet werden, können seit diesem Jahr auch Hilfeleistungen ehrenamtlich tätiger Einzelpersonen (z.B. Nachbarschaftshilfe) geltend gemacht werden.
Landrat und Bezirkstagspräsident Franz Löffler sieht in dieser Neuerung eine weitere gute Möglichkeit zur Unterstützung pflegender Angehöriger und ähnlich nahestehender Personen. Häuslich Pflegende ermöglichen dem Pflegebedürftigen ein möglichst langes Verbleiben in den eigenen vier Wänden. Die Pflege und die damit verbundenen Aufgaben stellen für die Pflegenden eine extreme körperliche und seelische Belastung dar.
Die Betreuung von Hilfebedürftigen erfolgt zudem oft „rund um die Uhr“. Diese Umstände stellen eine wesentliche Veränderung im Leben von häuslich Pflegenden dar, die bis zur sozialen Isolation führen können. Angebote zur Unterstützung im Alltag können für Pflegende Freiräume schaffen und bei ihrem wertvollen Engagement unterstützen.
Entlastende Alltagshilfen betreffen Service-Leistungen rund um den Haushalt und die unmittelbare häusliche Umgebung sowie die Organisation des Alltags. Beispiele für diese Dienstleistungen können die Hilfe bei der Wohnungsreinigung oder dem notwendigen Wocheneinkauf sein. Die Helferinnen und Helfer können die Pflegebedürftigen auch zu Terminen begleiten oder mit ihnen Anträge und Behördengänge erledigen oder einfach Zeit verbringen (Kartenspielen, Zeitung vorlesen, Fotoalbum anschauen, Friedhof besuchen, usw.)
Info:
Die Voraussetzungen (unter anderem eine Registrierung und Grundschulung bei der Fachstelle für Demenz und Pflege Oberpfalz) erfahren Sie unter: www.demenz-pflege-oberpfalz.de/angebote-zur-unterstuetzung-im-alltag/ehrenamtlich-taetige-einzelpersonen/Allgemeine Informationen
Auskünfte erhalten Sie auch beim Landratsamt Cham – Seniorenkontaktstelle unter Telefon 09971/78-540 Frau Fischer und 09971/78-291 Frau Pfeilschifter.